Zürcher Stimmberechtigte erlauben «Nachrücken auf Zeit»
Die Zürcher Stimmberechtigten erlauben "Temporär-Politiker": Kantonsratsmitglieder können sich künftig für eine Dauer von drei bis zwölf Monaten vertreten lassen.
(Keystone-SDA) Die Vorlage sorgte nicht für hitzige Diskussionen und wurde denn auch mit einem deutlichen Ja-Anteil gutgeheissen. Dieses «Nachrücken auf Zeit» ist bei Krankheiten, Unfällen oder Mutterschaft möglich – nicht aber bei Vaterschaft oder bei Aus- und Weiterbildungen.
Ersetzt wird ein fehlendes Parlamentsmitglied von einem Ersatzmitglied der gleichen Partei. Auslöser für die Stellvertreterregelung ist eine Parlamentarische Initiative von SP, Grünen, GLP und AL. Einzig die SVP war gegen diese Änderung.
Sie war der Ansicht, dass Wähler eine bestimmte Person wählten, keine Stellvertretung. Die neue Regelung gilt vorerst nur fürs Kantonsparlament. Gemeinden und Städte, die ebenfalls einen Ersatz erlauben wollen, müssen selber noch eine Volksabstimmung durchführen.
Regel gilt nicht für Väter
In der Verfassungsänderung steht lediglich «Mutterschaft», nicht «Elternschaft». Für Väter gilt die geplante Stellvertreterregelung also nicht. Die linke Ratsseite hatte im Parlament vergeblich versucht, die Regelung auf Väter auszuweiten. Auch für Aus- und Weiterbildungen wird keine Vertretung im Parlament möglich.
Der Kantonsrat hiess die Stellvertreterregelung zwar gut. Dafür muss jedoch die Verfassung geändert werden – und Verfassungsänderungen kommen immer vors Volk. Der Regierungsrat hielt sich wegen der Gewaltenteilung zurück. Er gab keine Empfehlung dazu ab, wie sich das Parlament organisiert werden solle.