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ABB-Asbestvergleich in den USA gescheitert

Die Asbest-Affäre bleibt wie ein Schatten an ABB hängen. Keystone Archive

Der vom Technologiekonzern ABB erhoffte Asbest-Vergleich in den USA in der Höhe von 1,4 Mrd. Franken ist gescheitert.

Am Donnerstag wies das Berufungsgericht in Philadelphia den Fall zurück an eine untere Instanz.

Wie ABB mitteilte, handelt es sich bei der unteren Instanz um ein Bezirksgericht. Zuvor hatte der Vergleich bereits zwei Gerichtsinstanzen erfolgreich durchlaufen und ein grosser Teil der Kläger hatte ihn akzeptiert.

Ausschlaggebend sei ein Reorganisationsplan

Für den nun negativen Entscheid des US-Berufungsgerichts spielte ein Reorganisationsplan eine wichtige Rolle, der vom Gericht nicht akzeptiert wurde.

ABB-Konzernsprecher Thomas Schmidt teilte am Donnerstagabend mit, ABB sei überrascht und enttäuscht. Doch bleibe man optimistisch, bald eine Lösung zu finden.

Das Unternehmen sei überzeugt, den Vorgaben des Berufungsgerichts in einem relativ kurzen Zeitrahmen und ohne signifikante zusätzliche Kosten nachkommen zu können, erklärte er.

Damoklesschwert bleibt vorläufig

Für den Technologiekonzern hat die Ablehnung zwei Konsequenzen: Einseits wird das Ende des Verfahren, das immer wie ein Damoklesschwert über dem Konzern und seinem Aktienkurs hing, noch länger auf sich warten lassen als erhofft.

Andererseits ist die Regelung der Asbest-Frage auch mit dem Verkauf von einigen Firmenteilen des Bereichs Öl, Gas Petroleum (OGP) verbunden. Der grösste Teil der zum Verkauf gestellten Firmen hat in der Zwischenzeit aber einen neuen Besitzer gefunden.

Nicht bedrohlich betroffen

Der ABB-Konzern, der vor noch nicht allzu langer Zeit am Rande des Zusammenbruchs stand und zur Schuldenreduktion eine ganze Reihe von Konzernfirmen verkaufen musste, dürfte durch die Ablehnung aber nicht mehr ernsthaft bedroht sein.

Die Asbest-Klagen sind eine Spätfolge der Übernahme von Combustion Engineering (CE) im Jahr 1990. Die US-Firma hatte früher Heizkessel für Kraftwerke hergestellt und dabei das gesundheitsschädliche Material Asbest eingebaut.

Der Vergleich sieht vor, dass CE in Konkurs geht und die Erlöse aus dem Verkauf der Aktiven den Grundstock für einen Asbest-Entschädigungsfonds bilden.

Kurseinbrüche auch in der Schweiz

Die Anleger haben ABB am Freitag wegen des negativen Asbest-Entscheids eines US-Gerichts vom Vorabend fallen gelassen. Der ABB-Kurs stürzte bei Handels-Eröffnung an der Schweizer Börse im Vergleich zum Vorabend um 11,2% auf 6,25 Fr. ab.

Kurz danach betrug der Kursverlust mit 6,17 Fr. sogar 12,4%. Bereits in der Nacht zum Freitag hatte der ABB-Kurs in den USA zwölf Prozent verloren.

swissinfo und Agenturen

Der Asbest-Vergleich umfasste die ABB-Firmen Combustion Engineering (CE) sowie Lummus und Basic.

CE ging in Konkurs und wurde dem “Chapter Eleven” unterstellt.

Das Gericht monierte nun, auch Lummus und Basic sollten gleich behandelt werden wie CE.

Doch sind die beiden Unternehmen nicht in Konkurs.

ABB hatte sich beim Aufkauf von CE die bei der Übernahme nicht erkannten Asbestprobleme ins Haus geholt.

Ein US-Berufungsgericht wies am Donnerstag den Asbest-Vergleichsplan zu Neuverhandlungen an ein Bezirksgericht zurück.
Der Plan hat bereits ein Konkurs- und ein Bezirksgericht passiert.
Am Donnerstag setzten die ABB-Aktien an der New Yorker Börse zu einer Talfahrt an und verloren am Ende der Sitzung fast 12%.
Am Freitag verloren die Aktien an der Schweizer Vorbörse rund 11%.

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