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Niederländische NS-Opfer fordern Entschädigung für Transporte in KZ

HANDOUT - Niederländische Opfer des Holocausts haben Entschädigung für die Transporte in die deutschen Vernichtungslager während des Zweiten Weltkrieges gefordert. Foto: Conny Muller/Salo Müller/dpa - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung und nur mit vollständiger Nennung des vorstehenden Credits Keystone/Salo Müller/Conny Muller sda-ats

(Keystone-SDA) Niederländische Opfer des Holocausts haben Entschädigung für die Transporte in die deutschen Vernichtungslager während des Zweiten Weltkrieges gefordert. Deutschland müsse sich seiner Verantwortung stellen und den Opfern finanziell entgegenkommen, heisst es in einem Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Ein Jahr, nachdem sich die Niederländische Bahn zur Zahlung von rund 50 Millionen Euro an Entschädigungen verpflichtet habe, stehe nun die Bundesrepublik in der Pflicht, betonte der Amsterdamer Anwalt Axel Hagedorn.

Von 1941 bis 1944 waren aus den Niederlanden 107 000 Juden in die deutschen Vernichtungslager deportiert worden. Nur etwa 5000 überlebten. Die Deutsche Reichsbahn hatte für die Transporte nach Schätzungen von Historikern umgerechnet etwa 16 Millionen Euro erhalten – die Kosten mussten zum grössten Teil von den Juden selbst bezahlt werden.

Für dieses Unrecht seien die Juden nie entschädigt worden, sagte der Amsterdamer Salo Muller (84), der stellvertretend für andere Holocaust-Opfer die Forderung stellt. Muller, dessen Eltern im Konzentrationslager Auschwitz ermordet worden waren, hatte auch die ähnliche Forderung bei der Niederländischen Bahn durchgesetzt. Das Unternehmen zahlt die Entschädigung an rund 7000 Opfer. Auch die Reichsbahn habe an den Transporten verdient, sagte Muller der Deutschen Presse-Agentur. “Die Leute wurden in Viehwaggons transportiert, viele erstickten, es war furchtbar.”

Wegen der komplexen Rechtslage kann die Deutsche Bahn nach Angaben des Rechtsanwaltes Hagedorn nicht direkt belangt werden. “Das enthebt die Bundesrepublik jedoch nicht von der zumindest moralischen Verpflichtung, den damaligen Opfern entgegen zu kommen”. Niederländische Juden seien auch bisher nicht von deutschen Entschädigungsregelungen berücksichtigt worden.

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