
Adamow bleibt hinter Schloss und Riegel

Der frühere russische Atomminister Jewgeni Adamow bleibt in Auslieferungs-Haft. Die USA haben am Freitag ein Auslieferungs-Begehren gestellt.
Das Bundesgericht hebt damit einen früheren Entscheid des Bundesstrafgerichts wieder auf, das Adamow freies Geleit garantieren wollte.
Das Lausanner Bundesgericht hat der Beschwerde des Bundesamtes für Justiz (BJ) gegen den Entscheid des Bundesstrafgerichts vom 9. Juni aufschiebende Wirkung gewährt. In der Sache werden die Lausanner Richter erst später entscheiden.
Die jüngste Lausanner Verfügung von Freitag bezieht sich nur auf eine Verfahrensfrage. Gemäss dieser Bundesgerichtlichen Verfügung vom 24. Juni ist im Auslieferungs-Verfahren die Verhaftung des Verfolgten die Regel, von der nur ausnahmsweise abgewichen wird.
Die provisorische Entlassung aus der Auslieferungshaft unterstehe dabei noch strengeren Voraussetzungen als die Entlassung aus der Untersuchungshaft.
Keine Voraussetzung für provisorische Entlassung
Im konkreten Fall Adamow würden diese Voraussetzungen fehlen, argumentieren die Bundesrichter. Um im Hinblick auf den späteren Entscheid des Bundesgerichts in der Hauptsache nichts zu präjudizieren, sei der Beschwerde des BJ deshalb die aufschiebende Wirkung beizulegen. Damit bleibt der Verdächtigte in Auslieferungshaft.
Das Bundes-Strafgericht hatte am 9. Juni die Beschwerde Adamows gegen den Auslieferungs-Haftbefehl des BJ gutgeheissen und seine Freilassung angeordnet. Das BJ gelangte darauf noch gleichentags ans Bundesgericht. Dieses verfügte zunächst superprovisorisch, dass die Haftentlassung Adamows vorläufig zu unterbleiben hat.
Freies Geleit verletzt?
Das Bundes-Strafgericht war am 9. Juni zum Schluss gekommen, dass die Verhaftung Adamows die staatsvertragliche Garantie des freien Geleits verletzt habe. Dieser Schutz stehe Adamow zu, da er sich bei seiner Festnahme im Rahmen eines Verfahrens gegen seine Tochter als Auskunftsperson in der Schweiz befunden habe.
Der frühere russische Atomminister war am 2. Mai in Bern auf Grund eines amerikanischen Verhaftungs-Ersuchens festgenommen worden. In den USA wurde gegen Adamow Anklage wegen Betrugs, Hehlerei, Geldwäscherei und Steuerbetrugs erhoben.
Er soll mehr als neun Millionen Dollar US-Regierungsgelder veruntreut haben, die für die Erhöhung der Sicherheit in der Nuklearenergie in Russland vorgesehen waren. Das Geld soll er an US-Firmen geleitet haben, die unter seiner Kontrolle gewesen seien.
Zweiter Auslieferungshaftbefehl
Am 17. Mai hatte dann Russland gegenüber der Schweiz ein formelles Auslieferungsgesuch gestellt. Es stützte sich auf einen Haftbefehl eines Moskauer Gerichts wegen Betrugsdelikten, die Adamow im Amt zwischen 1998 und 2001 begangen haben soll.
Gestützt darauf erliess das BJ am 7. Juni einen weiteren Auslieferungs-Haftbefehl.
Das aktuelle Verfahren vor Bundesgericht betrifft formell einzig den ersten Auslieferungshaftbefehl. In seiner Verfügung vom Freitag hält das Bundesgericht fest, dass es im Rahmen seines Entscheides in der Sache selber bestimmen wird, ob sich dieses Verfahren auch auf die Gültigkeit des zweiten Haftbefehls auswirken kann.
swissinfo und Agenturen
Adamow war von 1998 bis 2001 russischer Nuklear-Minister.
2001 wurde er von Premier Putin wegen Korruptions-Verdachts seines Amtes enthoben.
Adamow wurde am 2. Mai auf Ersuchen der USA in Bern festgenommen. Die USA werfen ihm vor, 9 Mio. Dollar aus einer Summe entwendet zu haben, die für die Sicherheit russischer KKW vorgesehen war.
Ein entsprechendes Gesuch Russlands traf am 17. Mai in Bern ein. Moskau wirft Adamow Betrug vor.
Die USA haben am Freitag ihrerseits ein Auslieferungs-Gesuch an die Schweiz gestellt.

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