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Dignitas verwendet neues Suizid-Mittel

Mit der Anwendung eines neuen Mittels hebelt die Sterbehilfeorganisation Dignitas die ärztliche Kontrolle aus. Seit kurzem verwendet sie Helium. Der Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner drängt auf gesetzliche Regeln.

Es sei nötig, dass nun endlich ein griffiges Gesetz erlassen werde, sagte Brunner. Es gehe nicht um ein Verbot des Sterbetourismus, sondern um klare Regeln.

Neu stülpen sich Suizid-Willige einen mit dem Luftballongas Helium gefüllten Plastiksack über den Kopf und ersticken dann. Das ganze Prozedere nehmen die Vertreter von Dignitas auf Video auf und schicken diese Belege der Staatsanwaltschaft.

Unzumutbare Bilder

Die Bilder seien «fast nicht zumutbar», sagte Brunner. Die Sterbenden bewegten sich zuckend «mehrere zehn Minuten» lang. Das bis anhin verwendete Medikament Natriumpentobarbital ist laut Brunner das geeignetere Sterbemittel. Dafür ist allerdings ein ärztliches Rezept nötig.

Die Methode sei sehr sicher, wirke rasch und schmerzlos, meint dagegen Rudolf Güntert, Vorstandsmitglied des Vereins Suizidhilfe Zürich. Das Helium entziehe dem Körper Sauerstoff. Nach etwa einer Minute falle der Patient oder die Patientin in eine Ohnmacht und nach weiteren etwa zwei Minuten erfolge der Herzstillstand.

Staatliche Kontrolle: Ein Politikum

Zum ersten Mal hat Dignitas laut der Staatsanwaltschaft am 18. Februar zum neuen Mittel gegriffen. Seither seien vier Fälle vorgekommen.

Ob und welche gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe man will, ist eine politische Angelegenheit. Christoph Blocher hat sich als Bundesrat jedenfalls klar gegen eine staatliche Kontrolle der Sterbehilfe ausgesprochen.

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