Ferienwohnungen: höhere Empfangsgebühren
Eigentümer von Ferienwohnungen mit Radio- und Fernseher, die ihre Wohnung an Dritte vermieten, müssen für den Empfang der Sender den Tarif für kommerzielle Anbieter bezahlen. Diesen Grundsatzentscheid hat das Bundesverwaltungsgericht gefällt.
Die Firma Billag AG kassiert im Auftrag des Bundes die Radio- und Fernsehgebühren ein. Sie hatte einem Ferienwohnungsbesitzer in Davos, der seine Wohnung während fünf Monaten via Kurverein an Dritte vermietet, für den Radio- und Fernsehempfang nicht nur den ordentlichen Tarif von 38 Franken und 50 Rappen pro Monat, sondern den Betrag für kommerzielle Vermietung in Rechnung gestellt.
Inklusive der an die Urheberrechts-Gesellschaft Suisa zu entrichtenden Entschädigung beträgt dieser Tarif gemäss Billag-Gebührentabelle 85 Franken und 55 Rappen. Der Ferienwohnungsbesitzer akzeptierte diese Rechnung nicht und rief das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) an.
Unterstützt wurde er von der Tourismusdestination Davos, welche bei solchen Radio- und Fernsehgebühren befürchtet, dass Ferienwohnungsbesitzer künftig darauf verzichten, ihre Wohnungen zu vermieten und die Zahl der sogenannten kalten Betten drastisch ansteigen könnte.
Als das Bakom die Beschwerde abwies, rief der Ferienwohnungsbesitzer das Bundesverwaltungsgericht an, blitzte dort aber vollumfänglich ab. Auch die Richter in Bern entschieden gemäss dem am Freitag veröffentlichten Urteil, dass bei einer Vermietung einer Ferienwohnung gegen Entgelt eine kommerzielle beziehungsweise gewerbliche Nutzung vorliegt und der erhöhte Tarif zu bezahlen ist. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weiter gezogen werden.
swissinfo und Agenturen
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