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Gerichtsverhandlung zum Seilbahnunglück auf der Riederalp im Juni

Die Gerichtsverhandlung um das tödliche Seilbahnunglück auf der Riederalp vom Dezember 1996 findet am kommenden 6. und 7. Juni vor dem Kreisgericht Oberwallis in Brig statt. Das Gericht gab den Termin am Freitag (24.03.) auf Anfrage bekannt.

Die Gerichtsverhandlung um das tödliche Seilbahnunglück auf der Riederalp vom Dezember 1996 findet am kommenden 6. und 7. Juni vor dem Kreisgericht Oberwallis in Brig statt. Das Gericht gab den Termin am Freitag (24.03.) auf Anfrage bekannt.

Vor Gericht zu verantworten haben sich drei Ingenieure der Graventa AG in Goldau (SZ) sowie zwei Beamte des Bundesamtes für Verkehr (BAV). Sie sind der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung angeklagt.

Das Unglück auf der Walliser Gondelbahn Riederalp – Moosfluh vom 14. Dezember 1996 hatte einen Toten und 18 teils schwer Verletzte gefordert. Ursache war ein Achsbruch als Folge eines Ermüdungsrisses, der hauptsächlich auf den zu geringen Durchmesser der Achse zurückging.

Der Staatsanwalt für das Oberwallis, Andre Gsponer, wirft den Ingenieuren und den beiden Beamten in diesem Zusammenhang vor, falsche Berechnungen gemacht beziehungsweise ihre Kontrollpflicht nicht richtig wahrgenommen zu haben. Neben fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung wirft er ihnen auch fahrlässige Störungen von Betrieben vor, die der Allgemeinheit dienen.

Wegen des Achsbruchs war die untere Scheibe der Seilführung weggerissen und etwa 20 Meter in Fahrtrichtung weggeschleudert worden. Mehrere Gondeln kamen durch das schlagartige Erschlaffen des Förderseils in starke Schwingungen und prallten zu Boden. Als Folge des Unglücks waren bei der Gondelbahn Riederalp – Moosfluh sowie bei sechs weiteren Bahnen zu schwach dimensionierte Achsen ersetzt worden.

swissinfo und Agenturen

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