Keine Chance für lebenslange Verwahrung
Die grosse Parlamentskammer hat eine Volksinitiative abgelehnt, die eine lebenslange Verwahrung besonders gefährlicher Straftäter verlangt.
In einem Interview sympathisiert der Psychiater Frank Urbaniok zwar mit den Anliegen der Initiative, nicht aber mit der Initiative selber.
Die Volksinitiative habe wohl ein ernsthaftes und gewichtiges Anliegen aufgegriffen. Die meisten Parlamentarierinnen und Parlamentarier waren aber der Meinung, das Strafgesetz biete bessere Lösungen als die Initiative «Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter».
Das Ende 2002 revidierte Strafgesetz sieht die Möglichkeit der lebenslangen Verwahrung vor – wie auch bereits zuvor. Jährlich wird dieses Verdikt in der Schweiz über 20 vorwiegend psychisch gestörte Täter verhängt.
Mit 128 zu 35 Stimmen hatte die Volksinitiative im Nationalrat keine Chance. Für das Volksbegehren hatten sich vor allem Vertreter der Schweizerischen Volkspartei (SVP) eingesetzt.
Der streitbare Psychiater Frank Urbaniok sympathisiert zwar mit den Anliegen der Initianten, nicht aber mit der Initiative selber. Schon jetzt fürchtet er um die Sachlichkeit der Abstimmungsdebatte.
Herr Urbaniok, die Initiative «Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter» stösst auf heftige Kritik – nützt sie überhaupt jemandem?
Frank Urbaniok: Ich hätte mir gewünscht, dass die Initiative dazu geführt hätte, dass man sich einvernehmlich auf einige Korrekturen bei der jetzigen Revision des Strafgesetzbuches geeinigt hätte. Dann hätte ich diese Initiative in ihrer Wirkung sehr nützlich gefunden.
Also nützt sie nichts mehr.
Das vielleicht nicht. Wenn sie jetzt aber so in den Abstimmungskampf geht, finde ich den ganzen Prozess unberechenbar, weil er wohl zu starken Emotionen führen wird. Und dem sehe ich eher mit Bedenken entgegen.
Was ist falsch gelaufen, dass die Debatte nicht sachlicher verläuft?
Man muss den Initianten zu Gute halten, dass sie ein absolut berechtigtes Anliegen haben: Sie stellen sich die Frage, was der Staat tun kann, um hochgefährliche, unbehandelbare Sexual- und Gewaltstraftäter lebenslang zu sichern. Man muss dabei aber auch sehen, dass dieses Anliegen eine Tätergruppe von vielleicht 30 Personen betrifft. Man muss also bei der ganzen Diskussion aufpassen, dass man das Kind nicht mit dem Bade ausschüttet.
Was sind Ihre Vorbehalte?
Es gibt einige Punkte, die mich stören, beispielsweise die Haftungsfrage.
Gutachter sollen für «Falschprognosen» geradestehen müssen.
Dass die Initiative eine solche Spezialhaftung verlangt, finde ich rechtsstaatlich sehr bedenklich. Wobei ja noch zu klären wäre, inwiefern eine Falschprognose vorläge. Ich finde es auch nicht gut, dass man eine Art Spezialstrafrecht für spezielle Gruppen schaffen will. Ein Strafrecht muss für alle gelten.
Das heisst, dass Sie für die Prognosen der Gerichtspsychiater weiterhin Narrenfreiheit verlangen?
Von Narrenfreiheit kann natürlich überhaupt keine Rede sein, im Gegenteil: Mein Ziel ist höchste Qualität – wie sie für jede ärztliche Tätigkeit gelten sollte. Höchste Qualität bei Prognosen erreichen wir aber nicht mit einem Strafrecht, das viele Gutachter zu ängstlichen Urteilen verleitet.
Und es gäbe wohl viele neue Gutachten.
Das ist der zweite Punkt an der Initiative, der mich noch mehr stört: Je nachdem, wie die Initiative praktisch umgesetzt würde, beträfen die neuen Regeln nicht die erwähnten rund 30 Täter, sondern mehrere Hundert. Und das fände ich doch sehr gefährlich.
Lässt sich das Anliegen der Initianten auch umsetzen, wenn die Initiative scheitert?
Ich glaube, die Probleme, die wie gesagt in der Initiative zu Recht angesprochen werden, lassen sich anders lösen, am besten in der Praxis.
Interview: Fredy Gasser
© Berner Zeitung
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Gerichtspsychiater Frank Urbaniok (40) ist Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes des Zürcher Amtes für Justizvollzug.
Der Spezialist für die Behandlung von Gewalt- und Sexualstraftätern entwickelte zwischen 1992 und 1995 das Langenfelder Modell, eine stationäre Therapie, bei welcher das Delikt des Täters im Mittelpunkt steht.
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