
Mietrechts-Revision: Referendum droht

Zuerst mieterfreundlich, dann das Gegenteil: Die Kleine Kammer zeigt sich bei der Revision des Mietrechts vermieterfreundlich.
Die Miete soll vom Hypothekarzins ab- und der Teuerung angekoppelt werden. Doch laut Ständerat sollen Mieten nicht nur der Teuerung angeglichen werden. Alle fünf Jahre sollen sie auch dem ortsüblichen Standard angepasst werden dürfen. Einschränkung: Die Missbrauchsgrenze von 15% über der ortsüblichen Miete darf nicht überschritten werden.
Der Nationalrat hatte vor einem Jahr beschlossen, dass die Mieten entweder der Teuerung angepasst oder alternativ alle vier Jahre bis maximal 20% an die orts- und quartierüblichen Preise angepasst werden dürfen. Für Bundesrat Pascal Couchepin bleibt dies das beste System, weil es trotz Indexierung Markt erlaube.
Vermieterfreundliche Ständeräte monierten, dass mit der beschlossenen Indexierung die Mieten auf dem Anfangsstand eingefroren würden. Dies zwinge die Vermieter bei veränderten Marktverhältnissen Kündigungen auszusprechen, um Mieten erhöhen zu können.
Kein Gehör für Couchepins Warnung
Der Ständerat will die Mieten jährlich zu 100% an den Index der Konsumentenpreise anpassen und nicht nur zu 80%, wie der Nationalrat beschlossen hatte. Er übernahm im Gegenzug die Notklausel, dass bei Teuerungsraten von 5% der Bundesrat den Überwälzungssatz reduziert.
Unbestritten blieb, dass der Mietzins bei wertvermehrenden Investitionen jährlich um höchstens 20% angehoben werden kann. Die Kleine Kammer sprach sich, wie die Grosse, dagegen aus, dass gerichtliche Verfahren mit einem Streitwert bis zu 20’000 Franken kostenpflichtig werden.
Bundesrat Pascal Couchepin hofft, dass im Differenzbereinigungs-Verfahren eine sozialverträglichere Lösung gefunden werde. Er rechnet damit, dass die Vorlage mit der hauseigentümerfreundlichen Bestimmung nicht mehr referendumsfähig ist. Das Mietrecht müsse als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zu fairen Mieten» sozial ausgestattet werden.
Für den Mieterinnen- und Mieterverband hingegen ist klar: Schliesst sich der Nationalrat im Differenzbereinigungs-Verfahren der Kleinen Kammer an, ergreift er das Referendum. Chancenlos ist dieses nicht, sind doch 2/3 der Schweizerinnen und Schweizer Mieter.
Nein zur Initiative
Wie im Nationalrat hatte die Volksinitiative des Mieterinnen- und Mieterverbandes im Ständerat keine Chancen. Die Kleine Kammer empfiehlt Volk und Kantonen, sie abzulehnen. Die Initiative will dafür sorgen, dass künftig auch sinkende Hypothekarzinsen weitergegeben werden müssen.
swissinfo und Agenturen

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