Die Schweiz und die USA haben ein neues, diesmal unbefristetes Abkommen über die Weitergabe der Personendaten von Flugreisenden abgeschlossen. Der Bundesrat gab am Mittwoch grünes Licht. Das alte Abkommen vom Jahr 2005 ist abgelaufen.
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Die USA garantieren den aus der Schweiz einreisenden Flugpassagieren grundsätzlich den gleichen Datenschutz wie Passagieren aus dem EU-Raum. Die Aufbewahrungsdauer der Daten wurde stark erhöht, und zwar von bisher 3,5 auf 15 Jahre.
In der Datenschutzregelung wird festgehalten, dass Fluggesellschaften, die in die USA fliegen, maximal 19 Personendaten liefern müssen. So müssen die Fluggesellschaften zum Beispiel den Namen, die Passdaten, den Reiseverlauf, die Ticketnummer sowie die Sitzplatznummer und Informationen zum Gepäck an die USA weiterleiten.
Keine Angaben verlangen die USA über den ethnischen Hintergrund einer Person, die politische Meinung, die Religion, die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder über die sexuellen Präferenzen.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, die geforderten Daten zu liefern, wenn sie die USA anfliegen wollen. Die Schweiz hat die Möglichkeit, die Anwendung des Abkommens in den USA vor Ort zu überprüfen.
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