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Patientenschutz bei Behandlungsschäden

Gesundheitsexperten wollen Schadenersatz für Patienten bei medizinischen Irrtümern. Keystone

Nach einem medizinischen Irrtum sollen Patientinnen und Patienten entschädigt werden - unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt oder nicht. Dieser Ansicht ist die Schweizerische Gesellschaft für Gesundheitspolitik (SGGP).

Die SGGP befasste sich am Montag (14.05) anlässlich ihrer Generalversammlung mit dem Thema. Zur besseren Wahrung der Interessen von Opfern medizinischer Fehler empfehlen die betroffenen Kreise eine Berücksichtigung des Umfeldes. Zudem müsse der Patient von der Beweislast befreit werden. Die Regelung der Haftpflicht solle entsprechend angepasst werden.

Patienten-Versicherung oder Patienten-Fonds

Zur Finanzierung der Entschädigung wurden an der Tagung in Bern zwei Varianten in Betracht gezogen: Eine Deckung durch die Krankenkassen oder die Schaffung eines Fonds. Die erste Variante stosse auf den Widerstand der grössten Krankenkasse, sagte der Jurist Atilay Ileri als Mitglied der Arbeitsgruppe, die sich mit dem Projekt befasst.

Die zweite Variante hatte SP-Nationalrat und SGGP-Präsident Jost Gross bereits früher im Rahmen einer Motion vorgeschlagen. Dieser Fonds nach skandinavischem Muster soll vor allem für Soforthilfen zum Einsatz kommen. Die beiden Referenten erwähnten, dass der Bund vor kurzem eine Expertengruppe gebildet hat, welche Massnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit ausarbeiten soll.

swissinfo und Agenturen

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