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Schulausschluss vor Gericht

Der Schulausschluss als Massnahme für einen geordneten Schulunterricht im Kanton Bern ist umstritten. Keystone Archive

Im Kanton Bern sollen renitente Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden können. Dagegen haben Eltern eine staatsrechtliche Beschwerde eingereicht.

Für Schüler und Schülerinnen, die «durch ihr Verhalten den ordentlichen Schulbetrieb erheblich beeinträchtigen», sieht die im Herbst verabschiedete und per August 2002 in Kraft tretende Gesetzesänderung einen Ausschluss von maximal 12 Wochen pro Jahr vor. Die Eltern haben in dieser Zeit für eine angemessene Beschäftigung zu sorgen.

Grundrecht verletzt

Laut der von der Berner Tageszeitung «Der Bund» am Dienstag publik gemachten staatsrechtlichen Beschwerde an das Bundesgericht verletzt der entsprechende Gesetzesartikel das Grundrecht jeden Kindes auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht.

Zwölf Wochen Ausschluss seien zu lang. Dieser dürfe höchstens zwei bis drei Wochen dauern und müsse vom Staat mit begleitenden Massnahmen aufgefangen werden, argumentieren die Beschwerdeführer.

Unverhältnismässige Massnahme

Bundes- und Kantonsverfassung gewähren jedem Kind ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht. Ein Schulausschluss ohne staatlichen Unterrichtsersatz für bis zu zwölf Wochen verhindert laut den Beschwerdeführenden aber eine ausreichende Schulbildung und verletzt damit den Kerngehalt des Grundrechts.

Die Unverhältnismässigkeit der Massnahme werde auch dadurch illustriert, dass von einem Jugendgericht zu einer stationären Massnahme verurteilte Schüler besser gestellt würden als solche, die nach dem neuen Gesetzesartikel ausgeschlossen würden, sagte eine Vertreterin der Beschwerdeführenden.

Ähnliche Regelungen

Die Regierung hatte die Einführung der Massnahme mit dem Recht der Mehrheit der Schüler und Schülerinnen auf einen geordneten Schulunterricht begründet. Das Kantonsparlament hatte das Volksschulgesetz letzten Herbst mit 118 zu 6 Stimmen verabschiedet.

Neben Bern haben bisher auch die Kantone St.Gallen und Waadt ähnliche Ausschlussregelungen eingeführt. In beiden Kantonen seien im Unterschied zu Bern jedoch staatliche Stellen abschliessend für die Beschäftigung der ausgeschlossenen Schüler verantwortlich.

swissinfo und Agenturen

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