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Schweiz-USA: Gemeinsam gegen den Terrorismus

Bundesanwalt Valentin Roschacher sieht kaum Missbrauchs-Gefahren in der Vereinbarung. Keystone Archive

Bundesanwalt Valentin Roschacher hat am Mittwoch in Washington mit US-Justizminister John Ashcroft eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit unterzeichnet.

Die «Task Forces», welche die strafrechtlichen Ermittlungen zu den Anschlägen des 11. September führen, erhalten damit raschen Informations-Austausch.

«Die Schweiz ist ein wahrer Verbündeter im Kampf gegen Terrorismus», sagte Ashcroft bei der Unterzeichnung im US-Justizministerium. «Nun können die Agenten beider Länder Schulter an Schulter arbeiten.»

Mit der Vereinbarung soll laut Roschacher die Zusammenarbeit der «Task Forces» erleichtert werden, die sich in beiden Ländern mit den strafrechtlichen Ermittlungen zu den Anschlägen des 11. September 2001 befassen.

Tempo spiele bei Ermittlungen immer eine grosse Rolle, sagte Roschacher in Washington. Ziel des Arrangements sei deshalb, einen schnelleren und besseren Informations-Austausch zu gewährleisten. Dabei würden die Regeln der polizeilichen Zusammenarbeit und der internationalen Rechtshilfe strikt eingehalten.

«Task Force Terror USA»

Zur Koordination der Ermittlungen wurde im Bundesamt für Polizei die «Task Force Terror USA» gegründet. Diese führt die laufenden Ermittlungsverfahren durch.

Am 15. September 2001 eröffnete die Bundesanwaltschaft (BA) ihr gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren, um mögliche Verbindungen aus der Schweiz zu den Anschlägen des 11. September 2001 in den USA abzuklären. Über 1000 Ermittlungsansätze und Hinweise seien eingegangen, sagte Roschacher.

Sechs Verfahren seien im Zusammenhang mit Terrorismus-Bekämpfung nach dem 11. September offen. Es geht um Al Kaida und ihre Finanzierung.

Die USA seien im Besitz von Dokumenten, die den Schweizer Verfahren weiter helfen könnten und umgekehrt, so Roschacher.

«Der 11. September war für die Strafverfolgung ein kategorischer Imperativ zu handeln», betonte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Hansjürg Mark Wiedmer. Eine politische Signalwirkung sprach er der Unterzeichnung nicht ab.

Keine Bedenken

Bedenken, dass die USA die Vereinbarung missbrauchen könnten, hegt Roschacher keine. «Internationale Zusammenarbeit basiert neben Gesetzen und Verordnungen auch auf Vertrauen», sagte Roschacher.

Missbrauch könne zwar nie ganz ausgeschlossen werden, er setze aber auf die Kontrolle der starken Verfahrensleitung. Um Dokumente in einer Verhandlung einsetzen zu können, müssten diese sowohl in der Schweiz wie in den USA auf rechtmässigem Wege über Rechtshilfegesuche beschafft werden. Ansonsten seien sie vor Gericht nicht zulässig, führte Roschacher aus.

Mitarbeiter der US-Bundesanwaltschaft bezeichneten die Vereinbarung als «ideale Vorlage für die zukünftige Kooperation internationaler Gesetzeshüter», sagte Wiedmer.

Austausch von Mitarbeitern

Die Vereinbarung regelt organisatorische und technische Fragen auf Ebene der Ermittlungsarbeit. Weiter beschreibt sie die Rahmenbedingungen zum möglichen Austausch von Mitarbeitern innerhalb der Task Forces beider Länder.

Vier Schweizer werden in nächster Zeit mit den US-Task Forces zusammenarbeiten, erklärte Roschacher. Im Gegenzug erwartet er «eine Handvoll» amerikanischer Beamten in der Schweiz.

Die inhaltliche und zeitliche Geltung der Vereinbarung beschränkt sich auf die Ermittlungen im Zuge der Anschläge vom 11. September 2001. Der Bundesrat hat das «Operative Working Arrangement» am Mittwoch vergangener Woche genehmigt.

swissinfo und Agenturen

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