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Spionageprozess gegen Mossad-Agenten eröffnet

Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen und in Anwesenheit des Angeklagten hat am Montagnachmittag (03.07.) vor dem Bundesstrafgericht in Lausanne der Mossad-Spionageprozess begonnen. Das Urteil wird für den kommenden Freitag erwartet.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Mann im Zusammenhang mit einer missglückten Abhöraktion vom Februar 1998 gegen einen in der Schweiz eingebürgerten Libanesen in einem Vorort Berns verbotene Handlungen für einen fremden Staat, politischen Nachrichtendienst sowie wiederholten Gebrauch verfälschter ausländischer Ausweise vor.

Der Mann ist teilweise geständig und sagte aus, im Auftrag seines Arbeitgebers Mossad gehandelt zu haben. Er gab im Weiteren zu, dass die fünf bei der Abhöraktion in der Nacht zum 19. Februar 1998 direkt beteiligten Mossad-Agenten von einem – ihm unbekannten Mann – von Bern aus geführt worden sein.

Dieser Mann war von der Berner Polizei auch nie angehalten worden. Die anderen vier Agenten, darunter zwei Frauen, wurden noch vor dem Einschalten der Bundesanwaltschaft von der Berner Kantonspolizei wieder entlassen und konnten sich dem Zugriff der Schweizer Justiz entziehen.

Der nun vor Gericht stehenden Mann benutzte für die Einreise in die Schweiz israelische Pässe auf die Namen Isaac Bental und Jacob Track. Wie der Präsident des Bundesstrafgerichts, Hans Wiprächtiger, vor Prozessbeginn sagte, respektiert das Gericht in einer Konzession an die israelischen Sicherheitsbedürfnisse, dass der Angeklagte seine wahre Identität nicht enthüllen muss.

Er war nach gut zweimonatiger Untersuchungshaft am 24. April 1998 gegen Bezahlung von drei Mio. Franken Kaution durch den Staat Israel auf freien Fuss gekommen und konnte in seine Heimat ausreisen. Vermutlich erstmals steht nun ein Mossad-Agent im Ausland vor Gericht.

Anklage verweist auf politische Dimension des Falls

Die Bundesanwaltschaft stuft den Angeklagten als Mittäter und nicht nur als Gehilfen ein. Strafrechtlich stehen laut Anklage Artikel 271 und 272 des Strafgesetzbuchs – verbotene Handlungen für einen fremden Staat sowie politischer Nachrichtendienst – im Vordergrund.

Spionage kann in schweren Fällen mit bis zu 20 Jahren Zuchthaus bestraft werden, doch gehen Beobachter von einem leichten Fall und möglicherweise einer bedingten Haftstrafe aus.

Die Bundesanwaltschaft verweist in ihrem Bericht aber auf die politische Dimension des Falls: «Die grössere Bedeutung der illegalen Abhöraktion des Mossad ist im unakzeptablen Vorgehen des israelischen Staates gegenüber der Schweiz als ein sogenannt befreundeter Staat und die damit verbundene Beeinträchtigung beziehungsweise Gefährdung der äusseren Sicherheit der Schweiz zu sehen», heisst es.

Die Affäre hatte die Beziehungen zwischen der Schweiz und Israel nachhaltig belastet. Erst nach mehrfachen diplomatischen Interventionen rang sich Israel zu einer Quasi-Entschuldigung durch.

Der fehl geschlagene Lauschangriff trug auch zum Rücktritt des damaligen israelischen Geheimdienstchefs Danni Jaton bei.

swissinfo und Agenturen

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