Vogelgrippe vor Schweizer Grenze
Nach zwei Fällen im grenznahen Ausland wird die Gefahr des Übergreifens der Vogelgrippe auf die Schweiz immer wahrscheinlicher, sagen Behörden.
Bei einer toten Ente am deutschen Bodensee-Ufer wurde die aggressive Variante des H5N1-Virus festgestellt, im französischen Lyon war erstmals Nutzgeflügel infiziert.
Mit dem ersten Vogelgrippe-Fall am deutschen Bodenseeufer und dem erstmaligen Ausbrechen der Seuche in einer Geflügelfarm in Frankreich unweit der Schweiz wird laut Hans Wyss, dem Direktor des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) die Gefahr «immer realer, dass auch wir das Problem bekommen.»
Die Schweiz habe aber alle Vorsichtsmassnahmen getroffen, die zurzeit nötig seien. Sollte auch in der Schweiz ein vergleichbar gefährlicher Fall wie am deutschen Bodenseeufer auftreten, so würde auch hier eine Schutzzone von zehn Kilometern errichtet, erklärte Wyss am Samstag.
Darüber hinaus brauche es aber keine weiteren Massnahmen, weil mit der Stallpflicht für Geflügel und der intensivierten Überwachung bereits alles Notwendige vorgekehrt worden sei, so Wyss weiter. Ebenfalls nicht besonders alarmiert zeigte er sich, weil in der EU die Vogelgrippe erstmals auch Tiere auf einer Geflügelfarm erfasst hatte.
Unweit von Genf
Die französische Regierung bestätigte in der Nacht zum Samstag das Auftauchen des gefährlichen Vogelgrippevirus H5N1 auf einem Truthahn-Zuchtbetrieb nordöstlich von Lyon. Die 11’000 Tiere der befallenen Farm, die rund 150 Kilometer von Genf entfernt liegt, waren bereits am Donnerstag getötet worden.
Präsident Jacques Chirac hat die Franzosen nach dem Ausbruch der Vogelgrippe bei Lyon vor übertriebener Panik gewarnt. Der Verzehr von gekochtem Geflügelfleisch sei weiterhin ungefährlich, sagte Chirac.
Frankreich habe die nötigen Massnahmen getroffen, dass sich die Seuche nicht weiter ausbreiten werde, bescheinigte Hans Wyss. Geflügelimporte aus betroffenen Regionen würden durch die EU-Regeln automatisch unterbunden.
Inzwischen sind im Zürcher Referenzlabor bereits 87 tot aufgefundene Vögel auf das H5N1-Virus untersucht worden. Alle Analysen fielen bislang negativ aus.
Gefährliche Variante
Bei der am Bodensee an der Vogelgrippe verendeten Wildente, die am Freitag gefunden wurde, ist die besonders gefährliche, weil leichter übertragbare asiatische Variante des Erregers H5N1 festgestellt worden. Dies teilte der Landwirtschaftsminister des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg am Samstag mit.
In den Schweizer Kantonen Thurgau und St.Gallen auf der Schweizer Seite des Bodensees werden die am Freitag ergriffenen Sicherheitsmassnahmen nicht verschärft. Man sei von Anfang an davon ausgegangen, dass es sich um die gefährliche Variante des H5N1-Virus handelt, sagte der zuständige Amtstierarzt Christian Senn.
Die Fischerei- und Jagdaufseher wurden aber angehalten, verstärkt nach toten Tieren Ausschau zu halten.
Falls nötig Schutzzonen
Auch im Kanton St. Gallen werden vorläufig keine Vorsichts- oder Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe ergriffen, wie Markus Seiler, stellvertretender Kantonstierarzt, sagte.
Laut Seiler steht der kantonale Führungsstab in Kontakt mit den zuständigen Behörden in Deutschland und den Nachbarkantonen. «Wir sind bereit», sagte Seiler.
Erreichte die Vogelgrippe den Kanton St. Gallen, würde gleich reagiert wie in Deutschland, mit dem Aufbau von Schutzzonen. Ueberlingen, der Fundort der H5N1-infizierten Tafelente, befindet sich 40 Kilometer von Steinach, dem westlichsten Dorf am St. Galler Bodensee-Ufer.
swissinfo und Agenturen
Das Vogelgrippe-Virus H5N1 ist seit Jahrzehnten bekannt. Die erste Übertragung des Virus auf einen Menschen wurde 1997 in Hongkong registriert.
In den Jahren darauf breitet sich das Virus auf rund ein Dutzend weitere Staaten in Asien aus.
2005 tauchte das Virus in der Türkei, in Rumänien und Kroatien auf.Anfang Februar wurde das Virus erstmals auch aus Afrika gemeldet.
In den letzten Tagen wurde das Virus schliesslich auch in toten Vögeln in sechs europäischen Ländern nachgewiesen, darunter in Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich.
Für Schweizer Geflügel gilt seit dem 20. Februar die Stallpflicht, aber die Tiere werden im Gegensatz zu denjenigen in Frankreich und den Niederlanden nicht geimpft.
Tritt ein Vogelgrippe-Fall auf der Schweizer Seite des Bodensees auf, wird eine Schutzzone von 10 Kilometer errichtet.
30’000 Geflügelzüchter halten in der Schweiz rund 8 Mio. Hühner, Gänse und Enten.
Die erneute Stallpflicht wurde am 20. Februar eingeführt und wird frühstens im Mai aufgehoben.
Die erste Stallpflicht dauerte vom 25. Oktober bis 15. Dezember 2005.
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