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7. November 2001

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) rechnet wegen des Wintereinbruchs auf den alpenquerenden Routen über den San Bernardino, den Gotthard-Pass, den Simplon und den Grossen St. Bernhard mit Einschränkungen für den Verkehr. Für den Schwerverkehr wird auf diesen Strecken eine Winterausrüstung vorgeschrieben. LKWs, die nicht entsprechend ausgerüstet sind, werden angehalten. Die Kantone haben wegen des Wintereinbruchs einen 24-stündigen Bereitschaftsdienst eingerichtet.

Mit Blick auf die nach dem Unfall im Gotthard-Strassentunnel entstandene ausserordentliche Lage auf den Strassen haben die Kantone Graubünden, Uri, Tessin und Wallis zwar ihren Winterdienst verstärkt und einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dennoch dürfte der Wintereinbruch insbesondere auf der San-Bernardino-Route und dem Gotthard-Pass, aber auch auf den Routen Simplon und Grosser St. Bernhard zu Problemen führen. Die Kantone haben bereits angekündigt, dass mit Einschränkungen gerechnet werden muss. Konkret kann es mit Blick auf die Verkehrssicherheit zu Schliessungen der einzelnen Routen für Stunden, bei zusätzlicher Lawinengefahr allenfalls von einigen Tagen kommen. Davon wären in einer ersten Phase erfahrungsgemäss vor allem die Sattel- und Lastenzüge betroffen. Der Schwerverkehr würde in diesen Fällen in Stauräume eingewiesen, wo eine allfällige Weiterfahrt abgewartet werden müsste. Für den gesamten Schwerverkehr empfiehlt sich angesichts des Wintereinbruches die grossräumige Umfahrung der Schweiz beziehungsweise die Nutzung des ausgebauten Bahnangebotes.

Schneeketten-Obligatorium wird signalisiert

Im Hinblick auf weitere Schneefälle haben die Kantone in Abstimmung mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) zudem weitere, bereits erprobte Massnahmen in die Wege geleitet. Auf allen Routen soll bei starken Schneefällen eine Winterausrüstungspflicht (Winterreifen, Spikes, Schneeketten) verfügt werden. In Extremfällen werden die kantonalen Polizeibehörden ein Schneeketten-Obligatorium verfügen. Fahrzeuge, die nicht entsprechend ausgerüstet sind, werden angehalten und müssen zuwarten, bis die Strassenverhältnisse mit Blick auf die Verkehrssicherheit eine Weiterfahrt erlauben. Der Bund hat die Kantone gebeten, die entsprechenden Vorschriften streng zu kontrollieren und durchzusetzen.

Bern, 7. November 2001.

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