«Abstimmungsbeschwerden sind zum politischen Instrument geworden»
Kaum publiziert der Bund seine Informationen zur Ernährungsinitiative, kommt die Beschwerde. Ein Muster, das sich häuft.
Ende September stimmen die Schweizer:innen über die Ernährungsinitiative ab. Sie verlangt, dass sich die Landwirtschaft stärker auf pflanzliche Produktion ausrichtet. Nur zwei Tage nachdem der Bund die Abstimmungsinformationen veröffentlicht hat, hat das Initiativkomitee bereits eine Abstimmungsbeschwerde angekündigt.
Begründung: Der Bundesrat informiere irreführend über die Vorlage. Die Bundeskanzlei weist diese Vorwürfe zurück. Dieser Fall zeigt wie schon andere: Abstimmungsbeschwerden sind zu einem beliebten politischen Werkzeug geworden.
Es ist in Abstimmungskämpfen üblich: Gegnerinnen und Befürworter hantieren mit unterschiedlichen Prognosen. Zum Beispiel dazu, wie sich eine Vorlage finanziell auswirkt. Oft erstellt dabei auch der Bund eine eigene Schätzung.
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Und genau das biete Stoff für Abstimmungsbeschwerden, sagt Isabelle Stadelmann, Politikwissenschaftlerin an der Universität Bern: «Gerade bei grösseren Reformprojekten ist es letztlich eine politische Frage, welcher Prognose man mehr glaubt. Das ist eine gute Grundlage, um eine Abstimmungsbeschwerde einzureichen.»
Eine Statistik zu den Abstimmungsbeschwerden gibt es zwar nicht. Aber gemäss der Bundeskanzlei steigt die Anzahl der Abstimmungsbeschwerden ans Bundesgericht tendenziell.
Abstimmungsbeschwerden seien ein politisches Instrument geworden, sagt Stadelmann: «Strategisch betrachtet ist es gar nicht so schlecht, wenn man die Glaubwürdigkeit der Gegenseite schon vor Beginn der eigentlichen Debatte in Zweifel ziehen kann.»
Erst das Bundesgericht kann einschreiten – nachträglich
Beschwerdeführerinnen und -führer erhoffen sich also zum Teil, mit frühen Beschwerden gegen die Abstimmungsunterlagen den Abstimmungskampf zu beeinflussen. Das, obwohl das so gar nicht vorgesehen sei, sagt Andreas Glaser, Staats- und Verwaltungsrechtler an der Universität Zürich.
«Es ist nicht zulässig, direkt eine Beschwerde gegen die Abstimmungserläuterungen des Bundesrats zu machen. Man kann dagegen nicht mit einem Rechtsmittel vorgehen.»
Auf dem Rechtsweg kann man also nicht beeinflussen, was der Bund in den Abstimmungsunterlagen schreibt. Das Bundesgericht kann aber im Nachhinein Abstimmungen für ungültig erklären, wenn es zum Schluss kommt, dass der Bundesrat falsch informiert hat. Erst einmal ist das passiert: nach der Abstimmung zur Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe von 2016.
Die kritische Debatte als Teil der Demokratie
Der Bundesrat hat grundsätzlich grosse Freiheiten, wie er die Bevölkerung vor einer Abstimmung informiert. Und trotzdem, sagt Andreas Glaser, gebe es einen Kontrollmechanismus: die öffentliche Debatte. «Das Parlament und die Medien haben ein Auge darauf», erklärt Glaser.
Ebenso würden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die entsprechenden Informationen diskutieren – auch wenn sie kein Rechtsmittel erheben könnten. «Die breite, kritische Diskussion führt dazu, dass der Bundesrat nicht einfach behaupten kann, was er will», schliesst der Staatsrechtler.
Kritische Debatten über die Angaben im Abstimmungsbüchlein seien also ein wichtiger Teil der Demokratie.
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