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Erste Urabstimmung

Den Tarifpartnern steht eine Geduldsprobe bevor. Keystone Archive

Die FMH-Ärztekammer soll am Donnerstag in Bern den neuen Arzt- und Spitaltarif (TarMed) absegnen. Das letzte Wort dürfte die Basis haben.

TarMed 1.1 sei eine entscheidende Angelegenheit für die Ärzteschaft, da sie deren Einkommen betreffe, sagt Reto Steiner, Sprecher der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH). Nach der Abstimmung der 200 Delegierten der Ärztekammer wird das Zentralkomitee vorschlagen, auch die 29’000 FMH-Mitglieder zu befragen.

Sollte die Basis den Tarif nicht billigen, wird sich die FMH zurückziehen vom TarMed-Vertrag 1.1, den sie nach 15-jährigen Verhandlungen im August unterschrieben hat. Die drei Vertragspartner – der Branchenverband der Krankenversicherer santésuisse, die Vereinigung der Spitäler H+ und die Suva – haben den Vertrag bereits ratifiziert oder wollen dies noch tun. Ohne die FMH ist er jedoch nichtig.

Widerstand der Spezialärzte

Es handelt sich laut Steiner um die erste Urabstimmung der FMH. Die Befragung der Basis wird die Stellungnahme der Ärzteschaft um zwei bis drei Monate verzögern.

Die Ärztekammer werde dem TarMed-Vertrag aller Voraussicht nach zustimmen, sagt Steiner. Ob die Basis ihr folge oder sich der Vereinigung der invasiv und operativ tätigten Ärzteschaft (FMS) anschliesse, welche als FMH-Mitglied die neue Tarifstruktur am Samstag klar abgelehnt hat, sei unklar.

Mit dem TarMed sollen Arzttarife in der Krankenversicherung auf eine betriebswirtschaftliche Basis gestellt werden. Die Basisleistungen sollen im Vergleich zu den technischen Leistungen aufgewertet werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Für gewisse Spezialisten bedeutet dies eine Einkommens-Einbusse.

Verordneter Tarif als Alternative

Das Krankenversicherungs-Gesetz (KVG) sei auf offener Basis entstanden, erklärt Harald Sohns, Sprecher des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV). Die Vertragspartner hätten das Recht, Nein zu sagen. Die Alternative sei aber ein Gesundheitssystem in den Händen des Staates, gibt er zu bedenken.

Falls keine Einigung erzielt wird, sieht das Gesetz die Einführung eines Tarifs durch den Bundesrat vor. Er würde auf der Basis der geführten Verhandlungen berechnet. Doch das KVG gibt einer Einigung Vorrang. Solange die Möglichkeit besteht, dass ein Konsens erzielt wird, greift der Bund nicht ein. In jedem Fall sei die bisherige Arbeit wertvoll, sagt Sohns.

Wachsende Ungeduld

Die Versicherungen hingegen werden zunehmend ungeduldig. Falls diese den Tarif ablehnten, seien die Krankenversicherer bereit, Sozialministerin Ruth Dreifuss um die Einführung eines einheitlichen Tarifs zu ersuchen, sagt Nicole Bulliard, Sprecherin von santésuisse.

Bei einem Ja der Ärzteschaft werde TarMed 1.1 frühstens 2003 in Kraft treten. Die Versicherer hofften, dass er gleichzeitig in Kraft trete wie die Bestimmungen zur Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung, welchen die FMH im Mai zugestimmt hat.

Um das einheitliche Tarifsystem wird seit Jahren gerungen. Bisher wurden Arztleistungen von Kanton zu Kanton verschieden berechnet.

swissinfo und Agenturen

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