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Piste 28 wieder frei

Ein Fluglotse im Kontrollturm des Flughafens Zürich-Kloten blickt auf die Pisten. Keystone

Eine Woche nach dem Crossair-Absturz wurde der Anflug auf die Piste 28 des Flughafens Zürich-Kloten wieder freigegeben. Seit Samstag 12 Uhr landen auf der Piste wieder Flugzeuge.

Die Piste 28 des Flughafens Zürich-Kloten kann seit Samstagmittag wieder angeflogen werden. Eine Woche nach dem Crossair-Absturz bei Bassersdorf im Kanton Zürich gab das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Piste 28 mit Auflagen frei. Die Auflagen wurden als Vorsichtsmassnahmen begründet.

Bis zur Aufklärung der Ursache des Jumbolino-Absturzes durch das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) gilt eine Mindestsichtweite von 4000 Metern und eine Wolkenuntergrenze von 1200 Fuss (etwa 400 Meter) über Grund, wie das BAZL am Samstag in Kloten bekannt gab.

Überdies darf es im Bereich eines Wolkenmessgerätes («Ceilometer») bei Bassersdorf (ZH) unterhalb von ebenfalls 1200 Fuss keine Wolkenfetzen haben. Die Mindestsichtweite bedeutet, dass die vor der Piste installierte Pistenbefeuerung vom Piloten aus vier Kilometern Entfernung gesehen werden muss.

Crossair verschärft Landevorschriften

Nach dem Flugzeugunglück bei Zürich hat die Schweizer Fluggesellschaft Crossair ihre Vorschriften für den Landeanflug auf die umstrittene Piste 28 des Flughafens Zürich-Kloten verschärft.

Piloten dürften dort künftig nur noch landen, wenn sie eine Sicht von mindestens fünf Kilometern haben und sich bis 500 Meter über dem Boden keine Wolken befinden. Crossair-Piloten müssen zudem künftig durchstarten, falls sie nicht während des gesamten Landemanövers die Piste und die Beleuchtung sehen. Die Crossair-Vorschriften gehen weit über die bisherigen Sicherheitsstandards hinaus.

Beim Anflug auf die Landepiste 28 war am vergangenen Samstag ein aus Berlin-Tegel kommendes Flugzeug mit 33 Insassen an Bord aus bislang ungeklärter Ursache abgestürzt. 24 Personen, darunter 10 Deutsche und 5 Schweizer, kamen ums Leben.

Vier Überlebende werden derzeit noch im Krankenhaus behandelt. Einer von ihnen ist eine Woche nach dem Unglück weiter in kritischem Zustand.

Staatsvertrag bleibt

Der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, André Auer, hat am Samstag in Kloten gesagt, man halte am schweizerisch-deutschen Staatsvertrag zu den Anflügen auf Zürich-Kloten über Süddeutschland fest.

Vor dem Hintergrund des Crossair-Absturzes vor Wochenfrist betonte er, beim Aushandeln des Vertrages sei die Maxime der Sicherheit stets im Vordergrund gestanden. Deshalb sei in Artikel 6 des Vertrags auch ein ausführliches Ausnahmeregime festgeschrieben.

Beschwerde von Konstanz

Der süddeutsche Landkreis Konstanz hat nach eigenen Angaben schon vor dem Crossair-Absturz darauf hingewiesen, dass die Länge der Piste 28 des Zürcher Flughafens und das fehlende Instrumenten-Anflugverfahren ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellten.

Wie am Samstag weiter bekannt wurde, hat der Landkreis Konstanz gegen die Verfügung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) zum neuen Betriebsreglement bei der Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Beschwerde eingereicht.

Dieses schreibt unter anderem den Anflug auf Piste 28 ab 22 Uhr bis 0.30 Uhr und von 5.30 Uhr bis 6.08 Uhr vor. In der Zeit des Flugverbots über deutschem Gebiet auf unterster Höhe gemäss Staatsvertrag fliesst mit dem neuen Betriebsreglement ein Grossteil des Luftverkehrs über die Navigationspunkte Saffa und Zürich Ost und damit über den Landkreis Konstanz.

Nach Auffassung des Landkreises Konstanz liegen die luftfahrtrechtlichen Voraussetzungen für das neue Betriebsreglement aber nicht vor.

swissinfo und Agenturen

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