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Problematik der WTO-Verhandlung

Erklärung der WTO-Mitgliedstaaten

Die WTO-Mitgliedstaaten verabschiedeten 2001 in Doha die Erklärung über das TRIPS-Abkommen 1 zum Schutz des Geistigen Eigentums und die öffentliche Gesundheit.

Eines der umstrittensten Themen in diesem Zusammenhang ist der erleichterte Zugang patentgeschützter Medikamente in Entwicklungsländern.



In der Erklärung werden die Massnahmen erläutert, die WTO-Mitgliedstaaten im Falle schwerer öffentlicher Gesundheitsprobleme ergreifen können.

Die Erklärung von Doha hält fest, dass eine der Möglichkeiten in der Erteilung einer Zwangslizenz für ein benötigtes patentgeschütztes Medikament besteht.

Unter klar definierten Voraussetzungen ist es also möglich, Generika von patentgeschützten Medikamenten herzustellen.

Offene Frage

Eine Frage blieb 2001 in Doha unbeantwortet: Wie sollen Mitgliedstaaten der WTO mit ungenügenden Produktionskapazitäten im pharmazeutischen Bereich effektiven Gebrauch von einer erteilten Zwangslizenz machen?

Das Problem ist hier, dass nach geltendem Recht die unter einer Zwangslizenz hergestellten Produkte überwiegend für den Heimmarkt und nicht für den Export zu gebrauchen sind.

Die Minister beauftragten das zuständige Gremium in der WTO, den Rat für handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS-Rat), für dieses Problem bis Ende 2002 eine Lösung zu suchen.

swissinfo und Agenturen

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