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Südafrika fordert Abweisung der Apartheid-Klagen

US-Anwalt Ed Fagan im Juni 2002 in Zürich. Keystone Archive

Südafrika hat das oberste Gericht der USA aufgefordert, die Apartheid-Klagen gegen multinationale Grosskonzerne abzuweisen.

Kläger in den USA wollen Unternehmen zur Entschädigung von Opfern der Rassentrennung in Südafrika verpflichten.

Der südafrikanische Justizminister Penuell Maduna begründete die Haltung Pretorias in einem am Mittwoch veröffentlichten Brief an US-Bundesrichter John E. Sprizzo mit möglichen negativen Folgen für die südafrikanische Wirtschaft.

In den Sammelklagen fordern Tausende schwarzer Südafrikanerinnen und Südafrikaner von über 120 Konzernen Genugtuung für die erlittene Ausbeutung unter dem rassistischen Regime der Weissen bis 1994.

Grosskonzerne im Visier

Im Visier der US-Anwälte Ed Fagan und Michael Hausfeld sind Dutzende von ausländischen Grossunternehmen aus dem Banken-, Finanz- und Industriesektor, die von der Apartheid profitiert haben sollen. Betroffen sind auch die Schweizer Firmen Credit Suisse Group, UBS, Novartis, Nestlé, Ems, Holcim, Unaxis und Sulzer.

Wie hoch die Forderungen in den Klagen sind, ist offiziell nicht bekannt. Ein Vertreter des unabhängigen südafrikanischen Institutes for Race Relations sprach aber davon, dass in einer Klage je 200 Mrd. Dollar an Entschädigung und Strafgeldern gefordert werden.

Die Haltung der südafrikanischen Regierung ist seit längerem bekannt. Sie möchte die Apartheid-Ära nicht über Klagen gegen ausländische Unternehmen aufarbeiten.

Negatives Zeichen für das Ausland

Maduna äusserte in seinem Brief vor allem die Befürchtung, dass Entschädigungsgelder ausländische Direktinvestitionen in Frage stellen und die wirtschaftliche Stabilität des Landes schwächen könnten.

Dies wiederum würde die benachteiligten Menschen in Südafrika am stärksten treffen, die eigentlich von den Apartheid-Klagen profitieren sollten, schreibt der Justizminister weiter.

Auch Mbeki gegen Klagen

Anlässlich seines Besuches in der Schweiz im Juni hat sich auch der südafrikanische Präsident Thabo Mbeki entschieden gegen die Apartheidklagen ausgesprochen.

«Wir glauben nicht, dass US-Gerichte über Angelegenheiten entscheiden sollten, welche die Zukunft Südafrikas betreffen», so Mbeki damals.

Die Kläger fordern Entschädigungen für die Opfer der Rassentrennung in Südafrika. Als Vorbild dient der Vergleich, den die Schweizer Grossbanken in der Nazigold-Debatte mit jüdischen Klägern geschlossen haben.

Dauerbrenner in der Schweiz

Die Beziehungen von Schweizer Unternehmen wie auch des militärischen Nachrichtendienstes zum damaligen rassistischen Apartheid-Regime sind in der Schweiz ein heikles innenpolitisches Thema.

Im Mai 2000 entsprach der Bundesrat den Forderungen nach einer Untersuchung der Beziehungen zu Südafrika und gab grünes Licht für ein Nationales Forschungsprogramm (NFP42+). Zuvor hatte das Parlament einer parlamentarischen Untersuchungs-Kommission (PUK) eine Abfuhr erteilt.

Während die Historikerinnen und Historiker unter Professor Georg Kreis freien Zugang zu den Akten im Bundesarchiv hatten, behielten die involvierten Unternehmen ihre Akten unter Verschluss. Eine Öffnung der privaten Firmenarchive würde eine Schwächung des Wirtschaftsstandortes Schweiz bedeuten, lautete die Begründung der Verbände.

Bundesrat mauert

Die im vergangenen Herbst eingereichten Apartheid-Sammelklagen veranlassten den Bundesrat, den Forschern die Türen zum Bundesarchiv wieder zu verschliessen. Mit dem Rückpfiff der Forschenden wollte der Bundesrat verhindern, dass die Schweizer Unternehmen bei den Sammelklagen benachteiligt werden könnten. Zudem bestünde kein rechtlicher Anspruch auf freien Zugang zu den Akten im Bundesarchiv.

swissinfo und Agenturen

Südafrika verlangt vom US-Bundesgericht die Abweisung der Apartheid-Sammelklagen.

Begründung: Die Milliarden-Entschädigungen würden der Wirtschaft schaden.

Tausende Schwarze beschuldigen über 120 Firmen, von der Apartheid profitiert zu haben.

Der Alien Tort Act von 1789 ermächtigt US-Gerichte zu Urteilen in bestimmten Bereichen des internationalen Rechts.

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