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Swiss Re: Insidergeschäfte von Attentätern?

Swiss Re und SWX wollen die Gerüchte nicht kommentieren. Keystone

Nach dem Terror in den USA sind Spekulationen über mögliche Insidergeschäfte von Mittätern laut geworden. An den Börsen der Schweiz und Deutschlands laufen entsprechende routinemässige Abklärungen. Unter der Lupe sind vor allem die Rückversicherungen.

Die «New York Times» hatte am Sonntag berichtet, dass Kreise um den Hauptverdächtigen der Terroranschläge, Osama Bin Laden, im Vorfeld versucht hätten, durch den Handel an den Aktienmärkten zu profitieren. Im Visier sollen dabei vor allem die drei grossen Rückversicherungs-Konzerne Münchener Rück, Swiss Re und die französische AXA gewesen sein. Die Profite sollen auf US-Banken transferiert worden sein. Bewegungen soll es auch bei Airline-Aktien gegeben haben.

Im Zeitungsbericht erwähnt wurden Put-Optionen (das Recht, zu einem bestimmten Preis zu verkaufen) sowie Leerverkäufe (im Termingeschäft Verkauf von Wertpapieren, die der Verkäufer noch nicht besitzt, in der Hoffnung, sich später billiger eindecken zu können).

No comment von Swiss Re und SWX

Bei der Swiss Re wollte man diese Angaben nicht kommentieren. Zu Gerüchten werde keine Stellungnahme abgegeben, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Die Namenaktie der Swiss Re hatte im Wochenvergleich bis zum vergangenen Freitag um 8,7% auf 139,5 Franken nachgegeben, verglichen mit 152,75 Franken am 7. September. Allein am Tag der Terroranschläge, dem 11. September, war die Swiss-Re-Aktie um 17,3% getaucht.

Die Transaktionen werden derzeit von den Börsen in der Schweiz und in Deutschland routinemässig untersucht, hiess es. Spekulationen über mögliche Leerverkäufe würden derzeit nicht kommentiert, um die laufende Untersuchung im Rahmen der routinemässigen Arbeiten nicht zu stören, sagte Jürg von Arx, Sprecher der Börse Schweiz SWX.

In Frankfurt sagte eine Sprecherin des Bundesaufsichts-Amtes für den Wertpapierhandel (BaWe), es würden jetzt etwaige Veränderungen im Kursverlauf überprüft. Es sei noch zu früh, von Untersuchungen oder Ermittlungen zu sprechen. Für die routinemässigen Abklärungen würden die Transaktions-Daten aller Wertpapierhandels-Unternehmen geprüft.

Grundsätzlich sei es so, dass in einem ersten Schritt auch Daten übermittelt würden, ob ein Geschäft für einen Kunden getätigt wurde oder ob es ein Eigengeschäft eines Institutes gewesen sei. «Wenn es ein Kundengeschäft war, dann können wir in einem zweiten Schritt den Auftraggeber identifizieren», sagte die BaWe-Sprecherin.

swissinfo und Agenturen

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