Swissair: Weiter Warten auf Sozialpläne
Schlechte Nachrichten für das Swissair-Personal, das in den Genuss der Sozialpläne kommen sollte: Das Warten dauert noch bis Ende März.
Swissair-Sachwalter Karl Wüthrich sowie die Grossbanken UBS und CSG sehen bis zu diesem Termin «keine Möglichkeit», à-Konto-Zahlungen zu leisten, bzw. kommerzielle Kredite zu sprechen. Die erhoffte Vorfinanzierung der Sozialpläne ist damit vorerst gescheitert.
Über die Finanzierung der Swissair-Sozialpläne könne erst nach Ablauf des Winterflugplans entschieden werden, teilte die Task Force Swissair Personal am Montagabend in einem Communiqué mit. Sachwalter Karl Wüthrich habe die Situation der Aktiven und der privilegierten Forderungen zuvor an einer Sitzung der Task Force «deutlich weniger positiv» beurteilt als noch vor wenigen Tagen.
Er sehe sich deshalb zur Zeit nicht in der Lage, zu Lasten der Konkursmasse à-Konto-Zahlungen an die Sozialpläne zu leisten oder für deren Finanzierung Kredite aufzunehmen, hielt Wüthrich an der Sitzung unter der Leitung von Jean-Luc Nordmann, dem Chef der Direktion Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft (seco), fest.
Keine Kredite von UBS und CSG
UBS und CSG sähen, gestützt auf die Beurteilung des Sachwalters, keine Möglichkeit, derzeit kommerzielle Kredite zu sprechen. Dies wäre erst möglich, wenn man mit «grösserer Sicherheit» die Aktiven und das Ausmass der privilegierten Forderungen positiver beurteilen könne. Als Datum wird im Communiqué April 2002 genannt.
Denn die Summe der privilegierten Forderungen könne bis zum Frühjahr noch «deutlich» steigen, wird befürchtet. Auch seien die für den Fall einer Nachlass-Stundung aufgelisteten Aktiven noch nicht gesichert. Es bestehe die Gefahr deutlich geringerer Aktiven.
Gleichzeitig verhandelte die Task Force Swissair Personal am Montag über die Finanzierungslösung «Incentive». Diese hat der Bundesrat dem Communiqué zufolge als Variante bezeichnet, die weiterverfolgt werden sollte. Demnach solle ein Teil der Einnahmen, die das Ziel von 750 Mio. Fr. bis Ende Winterflugplan übersteigen würden, für die Finanzierung der Sozialpläne verwendet werden.
Damit würde ein Anreiz geschaffen, möglichst hohe Einnahmen zu erzielen. Dies würde sich auch positiv auswirken auf das Bundes-Darlehen. Bei der Konkretisierung des Modells habe es Fortschritte gegeben, schreibt die Task Force.
Bedauern bei Sozialpartnern
Nicht erfreut zeigten sich die Sozialpartner über die Situation. Sie hätten mit grossem Bedauern die Beurteilung der Finanzlage durch den Sachwalter und die daraus folgenden Schlüsse der Banken zur Kenntnis genommen, heisst es.
Task Force-Chef Nordmann habe die Sozialpartner aufgefordert, alles dazu beizutragen, dem Projekt Phoenix zum Erfolg zu verhelfen. Nur dadurch sei es möglich, auch weitergehende Sozialplan-Finanzierungen zu verwirklichen, die über die ausgehandelten 50 Mio. Fr. hinausgingen.
Profitieren sollten von der «Incentive»-Lösung im wesentlichen die vorzeitig Pensionierten und der Flight Attendants Fonds.
Ende November hatten sich die Sozialpartner der Swissair Group auf einen Zahlungsplan in Höhe von 50 Mio. Fr. für die entlassenen Beschäftigten der Fluggesellschaft geeinigt. Mit dem Zahlungsplan sollen Lohnfortzahlungen für drei Monate gedeckt werden. Zudem würden weitere Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag sowie gewisse Sozialplan-Leistungen gedeckt.
Crossair: Bedingungen für Aktienzeichnung erfüllt
Derweil kann die Kapitalerhöhung bei der neuen Schweizer Fluggesellschaft über die Bühne gehen. Die Crossair lud die Investoren am Montag laut eigenen Angaben zur Zeichnung des Erhöhungskapitals von rund 2,4 Mrd. Fr. ein.
Die ausserordentliche Generalversammlung der Crossair hatte am letzten Donnerstag grünes Licht für den Aufbau der neuen Airline gegeben. Für die Investoren, welche sich der Grundsatzvereinbarung «Luftbrücke» angeschlossen haben, erfolgt nun der nächste Schritt.
«Die von den Investoren gesetzten Bedingungen sind zum jetzigen Zeitpunkt erfüllt oder es liegt ein gleichwertiges Ergebnis vor, das dem Sinn der Vereinbarung entspricht», ewrklärte Crossair-Chef André Dosé. Diese Auffassung werde vom Steuerungsausschuss geteilt.
Den Investoren – Bund, Kantone, Privatwirtschaft und Grossbanken – seien am Montag auch die Präsentationen zum Business-Plan zugestellt worden.
Mit der Einladung an die Investoren werden die neuen Aktien vom 10. bis 17. Dezember 2001 den bestehenden Aktionären für 56 Fr. pro Namenaktie mit Nennwert 50 Fr. nach dem Split (entsprechend 280 Fr. für eine Namenaktie vor dem Split) angeboten. Es findet kein Bezugsrechtshandel statt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen am 17. Dezember 2001 nach Mittag Schweizer Zeit.
Stichtag für den Splitt und die Umwandlung der Genussscheine in Namenaktien ist der 28. Dezember. Für diesen Tag ist auch die Kotierung der neuen Namenaktien im Hauptsegment der Schweizer Börse (SWX) beantragt.
swissinfo und Agenturen
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