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UBS plant einen Aktiensplitt im Verhältnis 3:1

Die Grossbank UBS will ihre Aktien im Verhältnis 1:3 splitten, wenn die Änderung des Schweizer Obligationenrechts einen Mindestnennwert von unter 10 Franken pro Aktie zulässt. Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich am 1. Mai in Kraft sein.

Im Einzelnen habe der Verwaltungsrat beschlossen, der Generalversammlung zunächst eine Nennwert-Rückzahlung von 1,60 Franken je Titel zu beantragen, teilte die UBS am Donnerstag (15.02.) in einem Communiqué mit. Dadurch werde der Nennwert der UBS-Titel auf 8,40 Franken reduziert. Für Aktionäre, die am 13. Juli Aktien besitzen, soll die Auszahlung am 18. Juli erfolgen.

Anschliessend erfolge ein ein Aktiensplitt im Verhältnis 1:3. Der neue Nennwert der Aktie betrage dann 2,80 Franken, womit sich das Kursniveau der UBS-Titel demjenigen anderer globaler Finanzinstitute annähert.

Die UBS-Aktionäre erhielten im Zusammenhang mit der Übernahme der US-Bank PaineWebber im Oktober eine Teildividende von 4,50 Franken für die ersten neun Monate. Für das Jahr 2000 beträgt die Ausschüttung an die Aktionäre insgesamt 6,10 Franken gegenüber einer Dividende von 5,50 Franken für das Geschäftsjahr1999.

swissinfo und Agenturen

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