Weg frei für neue Bilaterale
Die Schweiz ist für die zweite Runde der Bilateralen Verhandlungen mit der EU bereit. Die Regierung gab auch für die delikaten Themen grünes Licht.
Der Bundesrat hat die noch ausstehenden Mandate zu Schengen/Dublin, zur Zinsbesteuerung und zur Liberalisierung der Dienstleistungen verabschiedet. Über den genauen Inhalt wurde Vertraulichkeit vereinbart. Nun liegt der Ball bei der EU.
Mit der definitiven Verabschiedung der letzten drei Mandate ist die Schweiz nun zu Verhandlungen in allen zehn Bereichen bereit. Die EU muss ihre Mandate zu den Dienstleistungen, zu Bildung, Berufsbildung und Jugend, zu Schengen/Dublin und zu den Medien noch verabschieden.
Sind die EU-Mandate zu diesen Dossiers bestimmt, können die Verhandlungen in allen sechs verbleibenden Bereichen zusammen beginnen.
Schengen/Dublin
In der Schweiz gaben bisher vor allem die Verhandlungen über die Betrugsbekämpfung sowie die Mandate über die Zinsbesteuerung und Schengen/Dublin zu reden. Die Zunahme der organisierten Kriminalität und des Kriminaltourismus rufe nach einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit, heisst es von Seiten des Bundes. Mit einer Teilnahme der Schweiz am Abkommen von Schengen und Dublin sollen diese Probleme bekämpft werden.
Das Schengener Abkommen beinhaltet den Abbau von Grenzkontrollen – Personen können im Schengenraum frei zirkulieren und die Staaten arbeiten im Polizeibereich intensiver zusammen. Im Dubliner Abkommen, untrennbar mit Schengen verknüpft, geht es darum, welches Land für ein Asylgesuch zuständig ist.
Zinssteuer
Die Verhandlungen um die Zinsbesteuerung bieten eine weitere Knacknuss. Die EU möchte, dass die Schweiz ihr sämtliche Daten von Konten von EU-Bürgern liefert. Von dieser Forderung ist das Schweizer Bankgeheimnis direkt betroffen.
Für den Bundesrat kommt ein automatischer Informationsaustausch nicht in Frage. Er schlägt eine andere Lösung vor, die sogenannte Zahlstellensteuer – eine Steuer von EU-Angehörigen auf in der Schweiz erzielten Zinsen. Bundesrat Kaspar Villiger hat mehrmals bekräftigt, dass das Bankgeheimnis nicht aufgehoben werde.
Dienstleistungen
Im Bereich der Dienstleistungen strebt die Schweiz eine weitere Liberalisierung an für Banken, Versicherungen, Wertschriftenhandel, Telekommunikation, Verkehr oder Freiberufe. Liberalisiert wurden im Zusammenhang mit den Personenverkehrs-Abkommen bisher lediglich grenzüberschreitende personengebundene Dienstleistungen.
Gespräche seit Juni
Die Mandate für die sieben andern Dossiers stehen bereits seit Ende Juni 2001 fest. Es geht um die Betrugsbekämpfung, verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, Bildung-Berufsbildung-Jugend, Medien, Umwelt, Statistik sowie die Doppelbesteuerung der Ruhegehälter pensionierter EU-Bediensteter in der Schweiz.
Die neue Verhandlungsrunde wurde am 5. Juli 2001 in Brüssel gestartet. Formelle Verhandlungen begannen in den vier Bereichen Betrugsbekämpfung, verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, Umwelt und Statistik, wo beide Seiten über entsprechende Mandate verfügten.
Kantone und Kommissionen sagen ja
Vor ihrer Zustimmung zu den zehn Mandaten hatte die Landesregierung die Aussenpolitischen Kommissionen (AKP) der Räte und die Kantone konsultiert. Die APK des Ständerates gab am 11. Januar grünes Licht, die APK des Nationalrates am 11. Dezember und am 29. Januar, die Konferenz der Kantonsregierungen am 25. Januar.
Erste Bilaterale vor Inkraftsetzung
Die Ratifikation der ersten Bilateralen Verträge in den EU-Staaten ist kurz vor Weihnachten zu Ende gegangen. Das Schweizer Volk hatte den Abkommen im Mai letzten Jahres zugestimmt. Das wichtigste Abkommen war jenes des freien Güter- und Personenverkehrs. In den nächsten Monaten sollen die Abkommen nun in Kraft treten.
Kathrin Boss Brawand und Agenturen
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