Gen-Lex: Ständerat regelt Haftungsfragen
Ärzte haften nicht für gentechnisch veränderte Medikamente, sofern die Patienten über das Risiko informiert wurden. Auf die Produktehersteller soll jedoch zurückgegriffen werden können. Dies entschied am Mittwoch der Ständerat.
Die kleine Kammer hatte das Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausser-Humanbereich (GTG) im Juni auf Antrag von Christine Beerli (FDP/BE) nicht zu Ende beraten, da Fragen zur Gefährdungs-Haftung noch offen waren. Nun hat der Rat am Mittwoch der Vorlage seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) zugestimmt.
Demnach haftet der Inhaber eines Betriebs, der GVO-Produkte in den Verkehr bringt, so lange für allfällige Schäden, bis die GVO in einen anderen Betrieb übergehen. Der Verbraucher selbst haftet nicht, ebenso wenig wie zum Beispiel Landwirte, die GVO als landwirtschaftliche Hilfsmittel verwenden.
Ein Spital haftet nach dem Gentechnik-Gesetz nur, wenn die GVO-Therapie vor Ort erfolgt, nicht aber wenn eine allfällige Schädigung die Folge eines dem Patienten nach Hause mitgegebenen Medikaments ist.
Keine Haftung nach Einwilligung
Ergänzt wurde das Gesetz um einen Absatz, wonach die Betriebs- und Anlagehaftung im Medizinalbereich nicht gilt, wenn der Patient in Kenntnis der Nebenwirkungen in die Behandlung eingewilligt hat.
Es gehe nicht darum, ein Ärzteprivileg zu schaffen, sagte seitens der Kommission Hermann Bürgi (SVP/TG). Ärztliche Vorsichtsregeln gälten weiterhin.
Kritik wurde im Rat einzig von Michèle Berger (FDP/NE) laut. Jedes Medikament verfüge über einen Beipackzettel, der unerwünschte Nebenwirkungen aufliste. Sie sehe nicht ein, weshalb es im Fall von GVO-Medikamenten eine Ausnahme-Regelung brauche.
Bundespräsident Moritz Leuenberger zeigte sich mit der Vorlage einverstanden. Das Gesetz, das im Bereich der kommerzielle Nutzung von GVO in der Landwirtschaft ein strenges Bewilligungsregime, aber kein Moratorium vorsieht, passierte mit 32 zu 0 Stimmen. Es geht an den Nationalrat.
swissinfo und Agenturen
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch