Keine Abstimmungs-Kontrolle
Die Regierung lehnt die Schaffung einer Anrufinstanz für die Lauterkeit von politischer Werbung in Abstimmungs-Kampagnen ab.
In den letzten Jahren haben Abstimmungs-Kampagnen verschiedentlich für rote Köpfe gesorgt: Immer holzschnittartiger wurden die Argumente, und regelmässig warfen die Befürworter wie auch die Gegner einer Vorlage der anderen Seite vor, es mit der Wahrheit nicht genau genug zu nehmen.
Wie viel zurecht biegen soll erlaubt sein, wo beginnt die Lüge? – Die Staatspolitische Kommission (SPK) schlägt eine vom Bundesrat ernannte siebenköpfige Instanz vor, die bei irreführenden oder tatsachenwidrigen Aussagen in Werbetexten vor Urnengängen angerufen werden kann und dazu in den Medien Stellung nimmt. Als mögliche Mitglieder sieht sie Alt- Bundesräte, Ex-Bundesrichter oder ehemalige Parlamentarier.
Keinen Papiertiger schaffen
Die politische Auseinandersetzung müsse fair geführt werden, hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme fest. Seiner Ansicht nach würde die Anrufinstanz aber nicht nur Vollzugsprobleme bereiten, sondern unter Umständen sogar kontraproduktiv wirken, weil unlautere Aussagen zusätzliche Publizität erhielten.
Laut Landesregierung bliebe die Anrufinstanz ohne Sanktions-Möglichkeiten zudem ein «Papiertiger». Gemessen am Ertrag seien die Kosten für ein zahnloses Gremium entschieden zu hoch. Die Einführung von Sanktionen hingegen könnte die freie Meinungsbildung und die Demokratie unterhöhlen.
Der Bundesrat sieht auch die Gefahr, dass die Anrufinstanz im Abstimmungskampf instrumentalisiert werden könnte. Statt über Fairness im Abstimmungskampf werde dann über die Fairness der Instanz gestritten.
Eine Idee von Judith Stamm
Die SPK verabschiedete ihren Vorschlag mit 13 zu 9 Stimmen. Den Anstoss dazu hatte 1999 die damalige christdemokratische Luzerner Nationalrätin und frühere Ratspräsidentin Judith Stamm gegeben. Beunruhigt über Entgleisungen im Abstimmungskampf folgte der Rat im März 2000 ihrem Vorschlag, eine Anrufinstanz einführen.
Die bürgerliche Kommissions-Minderheit will wie der Bundesrat von dieser Instanz nichts wissen. Es sei «der schweizerischen Demokratie unwürdig, eidgenössische Abstimmungs-Kontrolleure einzuführen». Eine Grenzziehung zwischen Wahrheit und Unwahrheit sei in der politischen Auseinandersetzung schwierig vorzunehmen.
swissinfo und Agenturen
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