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Nachfrage nach Opferhilfe steigt

Gewalt in der Familie ist häufig Grund für die Anrufung der Opferhilfe-Beratungstelle. Keystone

Gewalt in der Beziehung ist der häufigste Grund, sich an eine Opferhilfe-Beratungsstelle zu wenden. Die Mehrzahl der Opfer sind Frauen.

16’000 Opfer vor allem häuslicher Gewalt wandten sich im Jahr 2000 an Beratungsstellen. 39 Prozent davon wegen Verletzung der sexuellen Integrität. 1993, im Jahr des Inkrafttretens des Opferhilfegesetzes (OHG), waren es lediglich 2’000 Opfer gewesen.

Die Mehrzahl der betreuten Personen sind Opfer von Beziehungsgewalt, wobei knapp die Hälfte aller Beratungen Gewalt im familiären Umfeld betrifft. Dies geht aus der neuen, seit 2000 vom Bundesamt für Statistik (BFS) geführten Opferhilfestatistik hervor.

Am meisten erbrachten die Beratungsstellen psychologische, soziale und juristische Hilfeleistungen. Häufig wurden auch Notunterkünfte vermittelt und finanzielle Hilfe geleistet.

Die Polizei weiss nicht alles

Die Opferhilfe erreicht einen Gewaltbereich, bei welchem überwiegend Frauen und Kinder die Opfer sind und der Polizei und Justiz nicht immer bekannt ist.

So wurde nur bei rund einem Drittel aller Beratungsfälle ein Strafverfahren eröffnet, am häufigsten im Zusammenhang mit Tötungsdelikten oder versuchten Tötungen (80 Prozent), während bei Verletzungen der sexuellen Integrität von Kindern selten ein Strafverfahren eröffnet wurde (31 Prozent).

Von allen Beratungsfällen war mit 39 Prozent die Verletzung der sexuellen Integrität am häufigsten Anlass für eine Beratung (bei Kindern 23 Prozent, andere 16 Prozent), gefolgt von Körperverletzungen (34 Prozent).

Der Anteil von Strassenverkehrsopfern (8 Prozent) sowie Opfern im Zusammenhang mit Tötungsdelikten (3 Prozent) ist hingegen gering. Knapp drei Viertel der Opfer sind weiblich und die Hälfte ist unter 30 Jahre alt.

900 Gesuche auf Entschädigungen gestellt

Die Opferhilfeberatung wird in den Kantonen unterschiedlich häufig genutzt: Werden gesamtschweizerisch durchschnittlich 236 Beratungen pro 100’000 Einwohner durchgeführt, liegen die Kantone Luzern, Zürich, beide Basel, Bern, Neuenburg und Schaffhausen über dem Durchschnitt.

Bei den rund 900 Gesuchen auf finanzielle Entschädigung und Genugtuung handelt es sich häufig um Opfer von Körperverletzungen (35 Prozent); 31 Prozent der Gesuchstellenden sind Opfer von Sexualdelikten, und 19 Prozent sind von einem Tötungsversuch oder als Angehörige von einer Tötung betroffen.

Gewaltfälle im familiären Rahmen kommen bei den Gesuchen vergleichsweise weniger häufig vor (33 Prozent), dafür ist hier der Anteil der männlichen Gesuchstellenden mit 36 Prozent grösser als bei den Beratungen (24 Prozent).

Mit einem Gesamtbetrag von 1,4 Mio. Franken wurde in 205 Fällen auf Entschädigung erkannt, Genugtuungen von gesamthaft sieben Millionen wurden in 564 Fällen geleistet.

swissinfo und Agenturen

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