Gönnerschaft garantiert keinen Rückflug: Was die Rega für Auslandschweizer leistet
Viele Schweizerinnen und Schweizer im Ausland glauben, sie werden im Notfall von der Schweizer Rettungsflugwacht Rega geholt. Doch die Realität ist komplizierter: Eine Repatriierung in die Schweiz ist weder garantiert noch automatisch versichert.
Als seine Frau in Ungarn schwer erkrankt und ins Spital eingeliefert wird, ist für Bernhard Otti klar: Sie soll zur Behandlung in die Schweiz. Als pensioniertes Auslandschweizer-Paar mit Wohnsitz in Europa sind die beiden weiterhin in der Schweiz krankenversichert.
Otti wohnt seit mehreren Jahren in Balatonalmádi, ein ehemaliger Kurort am Plattensee. Seine Frau war diesen April während zwei Wochen im Spital. Die Zustände beschreibt Otti als prekär: mangelnde Pflege, kaum Privatsphäre und es fehlt etwa an WC-Papier, Besteck und sogar Batterien für das EKG-Gerät musste er seiner Frau ins Spital bringen.
Otti rief bei der Rega an und erkundigte sich nach einer Repatriierung. Schliesslich sind die beiden seit Jahren dort Gönner. «Ich bin davon ausgegangen, dass ich als Gönner ein Anrecht auf einen Rücktransport hätte», sagt Otti. Doch die Ernüchterung folgt schnell: Die Rega hilft nicht.
«Man hat mir gesagt: Kein Wohnsitz in der Schweiz, kein Rücktransport», erzählt Otti. Er hatte keine Wahl, ausser die Situation anzunehmen. Nachdem er die Rega-Statuten nachgelesen hat, konnte er diese Absage nachvollziehen. Doch die Enttäuschung blieb: «Ich bin sicher nicht der Einzige, der im Ausland in eine solche Situation gerät.»
Was über eine Repatriierung entscheidet
Ob eine Patientin oder ein Patient in die Schweiz zurückgebracht wird, entscheidet die Rega in erster Linie nach einer medizinischen Beurteilung im Einzelfall. Die beratenden Ärztinnen und Ärzte prüfen dabei unter anderem, welche Behandlungsmöglichkeiten vor Ort bestehen, wie die hygienischen Bedingungen sind und ob nach einer Operation Komplikationen drohen. Auch die voraussichtliche Dauer der Behandlung und Reha-Betreuung fliesst in die Entscheidung ein.
Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen erfolgt der Rücktransport meist mit einem Ambulanzjet der Rega. Ist der Gesundheitszustand stabil, kann die Rückreise auch mit einem Linienflug organisiert werden – begleitet von medizinischem Fachpersonal.
«Der Rücktransport muss medizinisch notwendig oder sinnvoll sein und über die Assistance-Zentrale der jeweiligen Versicherung organisiert werden – eigenständig organisierte Transporte werden oft nicht oder nur teilweise erstattet», schreibt der Schweizer Vergleichsdienst Comparis dazu auf Anfrage.
Die Kosten eines Ambulanzflugs oder begleiteten Transports können schnell 20’000 oder gar mehr als 100’000 Schweizer Franken kosten, je nach Distanz und medizinischer Begleitung.
Repatriierung nur bei Wohnsitz in der Schweiz?
Doch nun zurück zum Fall Otti: Werden Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer also grundsätzlich nicht in die Schweiz repatriiert, nur weil sie keinen Wohnsitz in der Schweiz haben? Auf Anfrage zeichnet die Rega ein differenzierteres Bild. Entscheidend ist nicht allein der Wohnsitz, sondern neben medizinischen Faktoren vor allem die Sicherstellung der Anschlussbehandlung.
Konkret bedeutet das: Vor einer Repatriierung muss geklärt sein, ob ein Schweizer Spital den Patienten oder die Patientin aufnimmt und ob die Behandlungskosten gedeckt sind. Die Rega selbst übernimmt diese Kosten nicht. Liegt diese Zusage vor, genügt laut Rega eine Adresse im In- oder Ausland.
Aus diesem Grund spielt die Stiftung den Ball an die Krankenversicherungen weiter. Eine der grössten Krankenversicherungen der Schweiz, die Helsana, schreibt auf Anfrage: «Repatriierungen in die Schweiz sind nicht Bestandteil der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).»
Bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland endet diese aber sowieso in den meisten Fällen. In EU- und EFTA-Staaten kann sie unter bestimmten Bedingungen – wie dies bei Ottis der Fall ist – weiterlaufen. Doch sie deckt damit die Repatriierung trotzdem nicht ab. Dies bestätigt auch Comparis.
Wer bezahlt eine Repatriierung?
Die Helsana führt aus: «Eine Kostenübernahme ist grundsätzlich nur im Rahmen von Zusatzversicherungen vorgesehen.» Gerade für ältere Ausgewanderte stellt dies ein Dilemma dar, denn internationale Versicherungen sind entweder sehr teuer oder nur schwer zugänglich.
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Viele Versicherungen sehen keine Rückführung in die Schweiz vor, sondern ins jeweilige Wohnland oder in ein geeignetes Spital in der Region. «Man müsste also explizit eine Versicherung abschliessen, die die Wahl bietet, sich in der Schweiz behandeln zu lassen», so Nicole Töpperwien, Geschäftsführerin von Soliswiss.
Bei Soliswiss – der Genossenschaft, die sich um die Belange von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern kümmert – kennt man das Problem. Wie Töpperwien auf Anfrage bestätigt, war sie deshalb bereits mit der Rega im Austausch. Sie sagt: «Wie für alle, handelt es sich um eine Gönnermitgliedschaft und nicht um eine Versicherung, es besteht also grundsätzlich kein Anspruch auf Repatriierung oder andere Dienstleistungen.»
Denn tatsächlich bietet die Rega-Gönnermitgliedschaft generell keinen Rechtsanspruch auf eine Rückholung – auch nicht für Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz im Inland.
Eine Gönnermitgliedschaft bleibe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sinnvoll, solange man sich über die Einschränkungen bewusst sei, so Töpperwien weiter. Sie ergänzt: «Man unterstützt damit ja auch eine gute Sache.»
Keine falschen Erwartungen
Wie viele Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer Gönnerinnen und Gönner bei der Rega sind, obwohl sie nicht mehr in der Schweiz angemeldet oder krankenversichert sind, kann die Rega auf Anfrage nicht beziffern. Auch führt sie keine Statistik darüber, wie oft Gesuche zur Repatriierung abgelehnt werden.
Insgesamt hat die Rega im Jahr 2025 1046 Personen in einem der drei Rega-Ambulanzjets und 310 Personen an Bord eines Linienflugzeuges repatriiert.
Die Rega selbst sieht das Problem gelassen. «Wir stehen regelmässig in Kontakt mit Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und haben den Eindruck, dass unsere Hilfe richtig verstanden wird und keine falschen Erwartungen vorliegen», schreibt Mediensprecherin Karin Zahner.
Die Rega helfe, wo immer es möglich sei, etwa mit medizinischem Rat. «Unsere Einsatzleiterinnen und Ärzte beraten und helfen zum Beispiel bei der Auswahl der nächsten geeigneten Klinik im Ausland, etwa bei Sprachproblemen, beim Übersetzen von Diagnosen oder beim Kontakt zwischen behandelnden Ärzten oder bei Medikamentenproblemen (zum Beispiel Ersatzpräparaten) oder bei der Organisation der gesamten Repatriierung in das Zielspital des Patienten», so Zahner.
Zur Not mit dem Privatauto in die Schweiz
Bernhard Otti pflegt seine Frau mittlerweile zu Hause. «Die Untersuchungen dauern noch an», sagt er. Ein Befund liege noch nicht vor. Doch statt im Spital könne seine Frau auch zu Hause auf neue Termine warten. «Gegen die Schmerzen hat sie Medikamente bekommen.»
Sollte sich der Zustand verschlechtern oder der Befund ergeben, dass seine Ehefrau in der Schweiz behandelt werden muss, werden sie notfalls mit dem Auto in die Schweiz fahren – vorausgesetzt, ihr Zustand lässt es zu. «Wenn ich fahre, brauche ich wohl 14 bis 15 Stunden», sagt Bernhard Otti.
Editiert von Benjamin von Wyl.
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