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Aufsichtskommission empfiehlt Lehren aus der Zertifikatspflicht

Nur noch Einlass für Geimpfte und Genesene: An vielen Orten galt Ende 2021 die sogenannte 2G-Regel. (Archivbild) KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER sda-ats

(Keystone-SDA) Auf dem Höhepunkt der Pandemie ab Ende 2021 war an Veranstaltungen und in öffentlichen Einrichtungen ein Zertifikat nötig. Die GPK des Nationalrates hat an diesem Vorgehen keine verfassungsrechtlichen Mängel festgestellt, empfiehlt aber Lehren für die Zukunft.

Der Bundesrat weitete Anfang Dezember 2021 die Zertifikatspflicht auf zahlreiche Anlässe aus und ermöglichte die 2G-Regel: Öffentliche Einrichtungen konnten nur Geimpfte und von Covid-19-Genesene zulassen, und auch Veranstalter konnten das so handhaben.

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat am Beispiel der ausgeweiteten Zertifikatspflicht untersucht, wie sich die zuständigen Behörden vergewisserten, dass verfassungsrechtliche Kriterien erfüllt waren. Grundlegende Mängel erkannte sie bei diesen Abklärungen nicht.

Gemäss einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Mittwoch empfiehlt die GPK-N aber Lehren. Etwa soll der Bundesrat prüfen, ob der gesetzliche Rahmen für die unterschiedliche Behandlung von Menschen aufgrund des Impfstatus präzisiert werden sollte.

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