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Sind Schweizer Banken immer noch ein Hort von Schwarzgeld?

Gemäß Artikel 47 des Schweizer Bankengesetzes stellt die Weitergabe von Angaben zu Bankkonten selbst an Schweizer Behörden eine Straftat nach Bundesrecht dar.
Gemäss Artikel 47 des Schweizer Bankengesetzes stellt die Weitergabe von Angaben zu Bankkonten selbst an Schweizer Behörden eine Straftat auf Bundesebene dar. Illustration: Kai Reusser, SWI swissinfo.ch

Der Besitz eines Schweizer Bankkontos weckt in vielen Ländern immer noch Assoziationen mit dubiosen Geschäften und verstecktem Vermögen. Und das trotz jahrzehntelanger Reformen, die auf Druck ausländischer Regierungen durchgeführt wurden. Ist dieser Ruf also immer noch gerechtfertigt, oder sieht die Realität mittlerweile anders aus?

In der Schweiz ist es seit langem strafbar, Informationen über Gelder auf Bankkonten preiszugeben. Das betrifft nicht nur Kontostände, Transaktionen und Kontonummern, sondern sogar die Auskunft auf der Frage, ob eine Person überhaupt Kund:in einer Bank ist. Der Druck ausländischer Regierungen und heimischer Organisationen, die gegen Kriminalität, Korruption und Terrorismus kämpfen, hat Reformen angestossen.

Doch im In- und Ausland mehren sich die Stimmen, dass diese Massnahmen nicht ausreichen. Die Finanzbranche, einige Politiker:innen und Wähler:innen sträuben sich hingegen weiterhin gegen Anpassungen und argumentieren, die Wahrnehmungen im Ausland seien überholt und die Schweiz habe ihre Probleme bereits gelöst.

Wie verschwiegen sind Schweizer Banken heutzutage?

Artikel 47 des Schweizerischen Bankgesetzes Externer Linkaus dem Jahr 1934 stellt die Weitergabe von Details zu Bankkonten, selbst an Schweizer Behörden, unter Strafe. Nur wenn Kund:innen bereits im Verdacht stehen, Straftaten wie Steuerhinterziehung oder Geldwäsche begangen zu haben, ist eine Bank zur Meldung an die Behörden verpflichtet.

Ausländische Staaten können die Schweiz in solchen Fällen im Kontext von Korruption und Terrorismus um Hilfe bitten, auch wenn das Verfahren langsam und rechtlich aufwendig sein kann.

Die Strafen für Informant:innen sind hingegen streng. Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoss gegen die Vorschriften kann mit fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe von 250’000 CHF geahndet werden.

In einem Fall aus dem Jahr 2008 entwendete Hervé Falciani, ein IT-Analyst bei der Schweizer Niederlassung der HSBC, vertrauliche Daten von über 106’000 Kund:innen aus mehr als 200 Ländern.

Während die Staatsanwaltschaft ihm vorwarf, er habe die Informationen gewinnbringend verkaufen wollen, erklärte Falciani, sein Ziel sei gewesen, die weitverbreitete Steuerhinterziehung aufzudecken. Seine Enthüllungen zeigten, wie die Schweizer Niederlassung der HSBC wohlhabenden Kund:innen geholfen hatte, Millionen von Dollar an Vermögenswerten zu verbergen und Steuern in ihren Heimatländern zu hinterziehen. Es kam zu zahlreichen Verhaftungen und Geldstrafen.

Ungeachtet dessen verurteilte ein Schweizer Gericht Falciani 2015 in Abwesenheit zu fünf Jahren Haft. Doch er bleibt auf freiem Fuss, da sowohl Frankreich als auch Spanien Auslieferungsanträge abgelehnt haben.

Im selben Jahr verschärfte die Schweiz ihre Massnahmen und änderte Artikel 47, um die strafrechtliche Haftung für eine Weitergabe von Daten auszuweiten.

Mediengruppen warnten davor, dass dies Externer Linkauch Whistleblower und Journalist:innen treffen könnte, selbst wenn die Informationen wahr und ihre Veröffentlichung im öffentlichen Interesse liegend seien. Lesen Sie diesen Artikel dazu:

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Schweizer Bankgeheimnis kollidiert mit der Meinungsfreiheit

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht «Suisse Secrets» zeigt: Journalist:innen, die geleakte Daten von Bankkunden veröffentlichen, drohen nach Schweizer Recht bis zu fünf Jahre Gefängnis.

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Im Jahr 2025 wurden die Büros und die Wohnung des Schweizer Journalisten Lukas Hässig durchsucht, fast zehn Jahre nachdem er einen Bericht über den ehemaligen Raiffeisenbank-Chef Pierin Vincenz und einen Berater veröffentlicht hatte.

Laut einem von Hässig verfassten Artikel Externer Linkwill das Zürcher Obergericht Anklage gegen den Journalisten erheben, da er angeblich vertrauliche Informationen verwendet und das Bankgeheimnis verletzt habe. Hässig reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage von Swissinfo.

«Wir fordern die Schweizer Behörden nachdrücklich auf, die Anklage gegen Lukas Hässig fallen zu lassen und ihm die beschlagnahmten Arbeitsmittel zurückzugeben», sagte Ricardo Gutiérrez,Externer Link Generalsekretär des Europäischen Journalistenverbands EFJ.

«Zudem verlangen wir eine Reform des Bankgeheimnisses, damit dieses den europäischen Rechtsstandards zur Meinungs- und Pressefreiheit entspricht und damit den Standards einer Demokratie wie der Schweiz gerecht wird.»

Was hat die Schweiz getan, um transparenter zu werden?

Nach der Finanzkrise und dem wirtschaftlichen Abschwung von 2008 übten westliche Nationen Druck auf Steueroasen wie die Schweiz aus, das Bankgeheimnis aufzuheben, da das Ausmass der Steuerhinterziehung wuchs und die Regierungen mit sinkenden Einnahmen und steigenden Ausgaben zu kämpfen hatten.

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Die UBS, die grösste Bank des Landes, musste 780 Millionen US-Dollar StrafeExterner Link zahlen und die Identitäten und Kontoinformationen von rund 4’450 Kund:innen Externer Linkan die USA herausgeben, nachdem sie zugegeben hatte, Kundenvermögen vor den Steuerbehörden verborgen zu haben. Dies war das erste Mal, dass eine Schweizer Bank in einem so grossen Umfang Informationen an ein anderes Land übermittelte.

Die Schweiz wurde zudem zu einem der Hauptziele des 2010 von den USA verabschiedeten Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA). FATCA verpflichtet ausländische Finanzinstitute, Informationen über Konten von US-Bürger:innen an den Internal Revenue Service (IRS) der USA zu melden. Die Schweiz hat die Bestimmungen 2014 formell unterzeichnetExterner Link.

Im selben Jahr legte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) einen gemeinsamen Meldestandard (CRS) Externer Linkfür den automatischen Austausch von Finanzinformationen fest. Die Schweiz trat drei Jahre später bei und stellte 2018 erstmals Daten bereit.

Dem Land drohte bei einer Weigerung, dem Standard zuzustimmen, die Einstufung als nicht kooperativer Finanzplatz. Zudem hätte es auf den internationalen Kapitalmärkten an den Rand gedrängt werden können und die Aussetzung seiner bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen hinnehmen müssen. Der CRS beendete das Schweizer Prinzip, keine Bankinformationen an ausländische Staaten weiterzugeben.

Banken müssen demnach die Kontoinformationen von Bürger:innen oder Steueransässigen der mehr als 120 Nationen, die ein automatisches AustauschabkommenExterner Link mit der Schweiz haben, den Bundessteuerbehörden melden. Diese leiten dann die Angaben an die ausländische Steuerbehörde weiter.

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Die Schweiz plant zudem, im Jahr 2026 ein Register der Eigentümer von Vermögenswerten einzurichten, die über Briefkastenfirmen gehalten werden, um Geldwäsche zu bekämpfen. Die Antikorruptionsorganisation Transparency International kritisiert jedoch, dass die Reformen erhebliche Schlupflöcher enthalten.

Wie schneidet die Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern ab?

Selbst nach den Reformen schneidet das Land in puncto Transparenz im Vergleich zu den meisten anderen Ländern schlecht ab.

Das Tax Justice NetworkExterner Link stufte die Schweiz für das Jahr 2025 in seinem Ranking von 141 Nationen als zweitwichtigsten Förderer von Finanzgeheimnissen ein. Nur die USA lagen im Financial Secrecy Index 2025 der britischen Interessenvertretung vor der SchweizExterner Link, was das Netzwerk hauptsächlich auf den grossen Anteil der USA am globalen Finanzmarkt zurückführte.

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Während die Schweizerische Bankiervereinigung angibt, ihre Mitglieder hätten alle internationalen Vorschriften umgesetzt, argumentieren Kritiker:innen, die Reformen gingen nicht weit genug.

Eine Reihe von Skandalen, die durch an ausländische Journalist:innen geleakte Daten ins Rollen kamen – darunter die sogenannten «Pandora Papers» von 2021 und die «Suisse Secrets»-Recherchen von 2022 – haben die Bedenken noch verstärkt.

Alliance Sud, eine Allianz für Entwicklungspolitik der wichtigsten Schweizer NGOs, argumentiertExterner Link, die Behörden würden «mit allen Mitteln weiterhin den lokalen Finanzplatz als Anlaufstelle für Oligarchen, als Hotspot für kriminelle Privatbanken und als geschützten Raum für zwielichtige Anlageberater verteidigen».

Unterdessen ist die Schweizer Bevölkerung weiterhin von den im Gemeinsamen Meldestandard der OECD, den die Schweiz unterzeichnet hat, festgelegten Informationsaustauschpflichten ausgenommen.

Finanzunternehmen und einige Politiker:innen befürchten, dass Transparenz die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Vermögensverwaltungsbranche gegenüber Konkurrenten in Asien und dem Nahen Osten schwächen könnte. Laut dem «Global Wealth Report 2026» der Boston Consulting Group hat Hongkong die Schweiz als grössten grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsstandort überholt.

Andere argumentieren, der Ruf, Korruption zu begünstigen, gefährde das Image des Landes.

Als die Gesetzgeber im vergangenen Jahr die neuen Vorschriften zur Offenlegung von Eigentumsverhältnissen ausarbeiteten, warnte Transparency International vor der Entstehung gravierender Lücken und fügte hinzu, es dürfe den Lobbyisten der Industrie nicht erlaubt sein, die Reformen zu verwässern.

«Die Schweiz befindet sich an einem wichtigen Wendepunkt», sagte Maira Martini, Leiterin der GruppeExterner Link. Externer Link«Sie muss entscheiden, ob sie ihre geplante Reform zur Bekämpfung der Geldwäsche zügig vorantreiben oder weiterhin ein wichtiges globales Ziel für Schwarzgeld bleiben will.»

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Editiert von Tony Barrett, Übertragung aus dem Englischen: Petra Krimphove/me

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