Bündner Ratslinke fordert mehr Unterstützung für Frauenhaus
Die Auslastung des Frauenhauses Graubünden ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Mit einem politischen Vorstoss fragt SP-Grossrätin Xenia Bischof die Regierung an, ob sie bereit sei, bei der Finanzierung nachzubessern. Regierungsrat Marcus Caduff winkt ab.
(Keystone-SDA) Das Frauenhaus Graubünden schlug im Jahresbericht 2025 Alarm. Die Auslastung der Schutzplätze habe 2025 91 Prozent betragen. Ausserdem schrieb das Frauenhaus im vergangenen Jahr einen Verlust von knapp 182’000 Franken. «Dieses Ergebnis zeigt auf, dass selbst bei nahezu vollständig belegten Schutzplätzen der Betrieb weit von einer Vollfinanzierung durch die öffentliche Hand entfernt ist. Ohne die zahlreichen Spenden könnte das Frauenhaus nicht betrieben werden», hält das Frauenhaus in seinem Jahresbericht fest.
Diese Aussagen riefen die Politik auf den Plan. SP-Grossrätin Xenia Bischof reichte im Bündner Parlament einen Vorstoss ein und fragte bei der Bündner Regierung nach, ob sie bereit sei, die finanziellen Ressourcen aufzustocken. «Eine Auslastung von 91 Prozent entspricht nicht der Istanbul-Konvention, dort ist eine Auslastung von 75 Prozent verankert», so Bischof. Und auch dann sei es schwierig, sofortige Anschlusslösungen zu finden. Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarats aus dem Jahr 2011 zur umfassenden Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
In die gleiche Kerbe schlug ihre Parteikollegin und frühere Stiftungsrätin des Frauenhauses, Renate Rutishauser. «Aus meiner Zeit im Stiftungsrat weiss ich, wie viel Eigenleistung notwendig war, um den Betrieb und die wichtige Öffentlichkeitsarbeit wenigstens teilweise zu gewährleisten. Wir haben Veranstaltungen durchgeführt, Kleiderbörsen organisiert, Kuchen gebacken und Spendengelder gesammelt.»
Vergleich mit dem Rettungsdienst
Es gebe eine staatliche Verpflichtung zum Schutz vor Gewalt. «Beim Rettungsdienst kämen wir auch nicht auf die Idee, nur den einzelnen Einsatz zu finanzieren. Wir finanzieren die Bereitschaft, damit der Rettungswagen und das qualifizierte Personal da sind, wenn sie gebraucht werden», so Rutishauser. Genau diese Bereitschaft brauche auch ein Frauenhaus, «und niemand würde erwarten, dass ein Rettungsdienst Kuchen verkauft, damit er seine Einsatzbereitschaft finanzieren kann».
Mitte-Regierungsrat Marcus Caduff hielt in der Folge fest, dass bei den Voten der Eindruck entstehen könne, Graubünden tue nichts gegen häusliche Gewalt. Das stimme aber bei Weitem nicht. Er nannte das Forensic Nursing am Kantonsspital, welches Graubünden als einer der ersten Kantone der Deutschschweiz anbiete. «Das hilft, um Gewalt zu dokumentieren, dass die Opfer auch später noch vor Gericht diese Indizien oder diese Beweise verwerten können.» Zudem gebe es eine Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche und seit diesem Jahr die Opferhilfenummer 142. Ausserdem werde im Oktober das Gesetz über die häusliche Gewalt dem Parlament vorgelegt. Und: Das Frauenhaus werde bis zu einer Auslastung von 60 Prozent unterstützt und bis zu einer Auslastung von 75 Prozent ein Defizit bis 100’000 Franken gedeckt.
«Wo wir tatsächlich noch nicht so weit sind, ist bei der Anschlusslösung.» Das sei ein Thema, «das bei uns zuoberst auf der Traktandenliste steht», so Caduff. Dafür brauche es aber eine Institution, die ein solches Angebot bereitstelle, dann könne der Kanton unterstützen.
Caduff widerspricht in mehreren Punkten
Zum Frauenhaus hielt Caduff fest, dass der Kanton im vergangenen Jahr die Leistungsvereinbarung für den Zyklus 2026 bis 2029 neu verhandelt habe. «Bei diesen Verhandlungen wurden keine weitergehenden Forderungen seitens des Frauenhauses gestellt.»
Der Mitte-Regierungsrat sprach anders als der Stiftungsrat auch von einer Auslastung von 77 Prozent. «Wir rechnen die Auslastung pro Zimmer und nicht pro Bett. Weil wenn eine Frau kommt, dann sind die Kinder im gleichen Zimmer, in der gleichen Wohnung, und es sind nicht die Betten, die zählen.» Diese Berechnungsmethode sei jahrelang so angewandt worden, der neue Stiftungsrat habe die Berechnungsweise ohne den Kanton zu informieren und ohne das im Jahresbericht anzugeben geändert.
Zuletzt hielt der Regierungsrat fest, dass nur in 20 Prozent der Fälle Bündnerinnen und Bündner das Frauenhaus nutzten, die restlichen 80 Prozent seien ausserkantonale Schutzsuchende. «Es ist nicht unsere Aufgabe, ausserkantonal Plätze zur Verfügung zu stellen.» Aktuell werde aber in einer nationalen Arbeitsgruppe diskutiert, wie eine schweizweite Lösung aussehen könnte bezüglich Finanzierung.