Beide Basel lockern das Feuerverbot
Beide Basel heben das absolute Feuerverbot auf. Somit ist Grillieren wieder möglich - ausser im Wald oder am Waldrand. Die Lockerungen treten morgen Freitag um 12.00 Uhr in Kraft, wie die Kantonspolizei Basel-Stadt und der Baselbieter Führungsstab am Donnerstag mitteilten.
(Keystone-SDA) Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Wiese und am Unterlauf der Birs wird dann ebenfalls aufgehoben. Weiterhin gilt es aber für alle anderen Fliessgewässer im Baselbiet.
Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage habe sich die Lage teilweise entspannt, heisst es in den Communiqués. Die Waldbrandgefahrenstufe ist neu auf Stufe 4. Damit gilt wieder das allgemeine Feuerverbot im und rund um den Wald mit einem Mindestabstand von 200 Metern.
Zuhause oder anderswo im Siedlungsgebiet darf man wieder grillieren oder den Pizzaofen anwerfen, sofern der Mindestabend zum Wald eingehalten wird. «Bräteln» im Wald und an Waldrändern ist weiterhin verboten – auch auf fest eingerichteten Feuerstellen und selbst mitgebrachten Grills.
Aufgehoben ist hingegen das Verbot, Autos auf Feldern und Wiesen zu parkieren, wie der Baselbieter Führungsstab schreibt. Feuerwerk, Himmelslaternen und das Wegwerfen von brennenden Zigaretten bleibt weiterhin untersagt, so die Basler Polizei. Die Behörden warnen weiterhin vor abbrechenden Ästen.