Berufsfischer am Bodensee dürfen wieder Felchen fangen
Den Bodenseefischern wird nach drei Jahren das Fischen von Felchen ab 2027 wieder begrenzt erlaubt. Es sei ein "vorsichtiger und wissenschaftlich begleiteter Wiedereinstieg" in die Felchenfischerei, heisst es von der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF)
(Keystone-SDA) Das seit 2024 geltende Verbot, Felchen im Bodensee zu fangen, zeigt erste positive Effekte. Das schrieb die IBKF am Donnerstag in einer Mitteilung. Während eines Monitorings seien wieder mehr und auch ältere sowie grössere Felchen gefangen worden.
Gleichzeitig bleibe der Felchenbestand weiterhin niedrig. Die Erträge der Bodenseefischer hätten am Obersee im Jahr 2025 einen erneuten Tiefstand erreicht. Dieser lag bei knapp 116 Tonnen.
Die beschlossenen Regeln sollen gemäss Communiqué einerseits den Schutz der Bestände weiter gewährleisten und andererseits den Berufsfischern wieder die Möglichkeit geben, in begrenztem Umfang Felchen zu fangen. Die IBKF beschloss dazu an einer Tagung in Wasserburg D einen Felchenfang mit weniger Fangtagen und klaren Vorgaben zu den Maschenweiten der Netze. Erlaubt ist der Felchenfischfang von Mai bis August 2027.
Ebenfalls wieder eingeschränkt erlaubt wird ab Anfang Mai 2027 das Fischen von Felchen mit Angelruten. Die Tagesfanglimite beträgt drei Tiere.
Die beschlossenen Massnahmen werden gemäss Communiqué bis 2028 evaluiert. Darauf basierend sollen weitere Beschlüsse gefasst werden.
Der IBKF gehören neben den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern die Schweiz, Österreich und das Fürstentum Liechtenstein an. Aufgabe der Bevollmächtigten der Vertragsstaaten ist es unter anderem, Beschlüsse über die Ausübung der Berufs- und Freizeitfischerei zu fassen.