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Bundesgericht lehnt Zürcher Rekurs gegen «10-Millionen-Schweiz» ab

Keystone-SDA

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde aus dem Kanton Zürich gegen die bevorstehende Abstimmung zur "10-Millionen-Schweiz" abgelehnt. Ein Mann verlangte die Verschiebung der Abstimmung, weil der Bund die Stimmberechtigten "einseitig beeinflusse".

(Keystone-SDA) Auslöser für seine Beschwerde war eine Studie, die der Bund am 13. Mai publizieren liess. Diese beleuchtete, welche Folgen ein Ja zur SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» hätte.

Die Untersuchung kam zum Schluss, dass eine Bevölkerungsbegrenzung zwar entlastend auf Wohnungsmarkt, Infrastruktur und Sozialhilfe wirken könnte. Diese Entlastungen seien jedoch deutlich geringer als die Kosten, die durch ein Ja entstehen würden, etwa beim AHV-Umlageergebnis, bei den Steuereinnahmen oder beim Fachkräftemangel im Gesundheitswesen.

«Einseitige Beeinflussung»

Der Zürcher Beschwerdeführer fand die Publikation dieser Studie fehl am Platz. Dies sei keine «sachgerechte und ausgewogene» Information der Stimmberechtigten, sondern «einseitige Beeinflussung durch die Behörden». Am Tag nach der Studienpublikation reichte er deshalb beim Zürcher Regierungsrat Beschwerde ein.

Er verlangte, dass die Abstimmung vom 14. Juni verschoben würde, weil das Recht auf freie Willensbildung verletzt worden sei. Der Regierungsrat trat darauf jedoch nicht ein, weil er sich für eine Studienpräsentation des Bundes zu einer nationalen Vorlage nicht zuständig sah. Der Mann zog daraufhin vor Bundesgericht, das aber ebenfalls nichts von der Beschwerde wissen wollte.

Beschwerde unzulässig

Es entschied, auf die Beschwerde gar nicht erst einzutreten, wie es im Urteil vom Dienstag heisst. Die Beschwerde sei offensichtlich unzulässig. Der Mann muss nun 500 Franken Gerichtskosten tragen und die Abstimmung findet wie geplant am 14. Juni statt.

Die SVP will die Bundesverfassung mit einem neuen Artikel zur «nachhaltigen Bevölkerungsentwicklung» ergänzen. Demnach dürfte die ständige Wohnbevölkerung zehn Millionen vor 2050 nicht überschreiten. Leben vor 2050 9,5 Millionen Menschen im Land, müssten Bundesrat und Parlament Massnahmen ergreifen.

Etwa dürften vorläufig Aufgenommene keine Niederlassungsbewilligung mehr erhalten und auch nicht mehr eingebürgert werden. Reicht das nicht, um den Grenzwert einzuhalten, muss die Schweiz als Notbremse letztlich das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU kündigen.

Urteil 1C_296/2026

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