Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Bundesnein zur Unverjährbarkeits-Initiative

Die Volksinitiative "Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" tauge nicht, um Sexualdelikte an Kindern zu bekämpfen. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hält die neuen Verjährungsregeln für wirksamer.

Regierung und Parlament hätten Verständnis für das Anliegen der Volksinitiative, über die am 30. November abgestimmt wird, sagte die Justizministerin vor den Medien in Bern. Den Initianten komme das Verdienst zu, den gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufgezeigt zu haben.

Allerdings sei die Initiative unklar formuliert, lasse sich nur mit grossen Schwierigkeiten umsetzen und könnte gar kontraproduktive Auswirkungen haben. Einen Ausweg biete der indirekte Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament, sagte Widmer-Schlumpf.

Die neuen Verjährungsregeln behielten die 15-jährige Verjährungsfrist bei, die jedoch erst ab Volljährigkeit des Opfers zu laufen beginne. Damit erhalte das Opfer genügend Zeit, um ohne Druck zu entscheiden, ob es eine Strafanzeige einreichen soll.

Die neuen Regeln könnten nach Ablehnung der Initiative umgehend in Kraft gesetzt werden.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft