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Bankgeheimnis: Wirbel um Amtshilfe

Der Bankenplatz Schweiz kommt zusehends unter Druck. Keystone

Der Bundesrat will die Amtshilfe an andere Länder betreffend Steuerflucht in die Schweiz neu regeln. Doch das geplante Steueramtshilfegesetz sorgt in der Schweiz für Wirbel. Besonders die Kantone wurden enttäuscht. Auch die Presse zeigt sich kritisch.

Am Donnerstag widmen sich sämtliche grösseren Schweizer Zeitungen dem Thema Bankgeheimnis. “Bundesrätin Widmer-Schlumpf gibt beim Bankgeheimnis erneut nach”, “Schweiz nimmt OECD-Regeln ohne Einschränkungen an”, “Bundesrat mit Salamitaktik”, “Zögerliche Strategie” oder “Streit ums Bankgeheimnis verschoben”, titeln die Blätter.

“Das Steueramtshilfegesetz ist erst ein Entwurf. Und schon signalisiert Widmer-Schlumpf Einlenken gegenüber der OECD, die wie im Fall UBS Amtshilfe für Gruppen fordert”, kritisieren der Tages-Anzeiger und Der Bund.

“In welchem Tempo das Ausland das Schweizer Bankgeheimnis demontiert, wurde gestern erneut klar, als Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf den Entwurf zum neuen Steueramtshilfegesetz vorstellte”, so die Zeitung weiter.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wünsche sich nämlich viel mehr, als im geplanten Schweizer Gesetz vorgesehen sei: “Die Schweiz soll bald auch über ganze Gruppen von Schwarzgeld-Kunden der Banken Auskunft geben, selbst wenn deren Identität nicht bekannt ist.”

Dies war zum ersten Mal in einem Sonderabkommen mit den USA der Fall, als die Schweiz den dortigen Steuerbehörden Einsicht in Kundendossiers der Schweizer Grossbank UBS gewähren musste.

“Verbale Rückzugsgefechte”

Tagi und Bund bezeichnen denn auch die Ausführungen der Finanzministerin als “verbale Rückzugsgefechte”: “Die Schweiz ist wieder in der Defensive, was Widmer-Schlumpf dazu bewegte, in die Offensive zu gehen. Ihre Devise ist scheinbar: Gruppenanfragen sind nicht zu verhindern, es ist besser, den Schaden zu begrenzen, indem das Mitglied Schweiz in der OECD mitredet, um den Gruppenbegriff mit gleich gesinnten Ländern möglichst eng zu definieren. Ihr Vetorecht dürfte der Schweiz auch diesmal nichts nützen.”

Der Bundesrat setze beim “Abschied vom Steuerbankgeheimnis” nach wie vor auf die Politik der kleinen Schritte, kommentiert die Neue Luzerner Zeitung. Für die Landesregierung stehe im Vordergrund, was politisch auch realisierbar sei.

“So dürfte die Bestimmung, wonach Amtshilfe ausschliesslich auf Ersuchen im Einzelfall geleistet wird, wegen der Entwicklung in der OECD bald revisionsbedürftig sein. Vor allzu restriktiven Bestimmungen hatten übrigens nicht nur das linksgrüne Lager, sondern auch die grossen Industriekonzerne gewarnt. Salamitaktik ist ein anderes Wort für Politik der kleinen Schritte, und sie geht bekanntlich nicht immer auf.”

Dieser Meinung ist auch die Westschweizer Zeitung Le Temps. Die Schweiz würde gut daran tun, jetzt zu handeln. “Indem sie sich auf Kleinigkeiten versteift, gewinnt die Schweiz nichts.”

“Vernünftig”

“Keine Tabuisierung, aber auch kein voreiliges Preisgeben von Terrain. Dieses Vorgehen scheint mit Blick auf die internationale Entwicklung vernünftig”, kommentiert die Neue Zürcher Zeitung.

Derzeit seien nämlich das Global Forum und der Europarat daran, eine neuerliche Revision der Auslegung des OECD-Standards auszuarbeiten. “Sie betrifft Anfragen über ganze Gruppen von Steuerpflichtigen, wie sie die Schweiz ausnahmsweise im Fall USA/UBS akzeptierte.”

Brüskierte Kantone

Nicht durchsetzen konnten sich beim Gesetzesvorschlag die Kantone. Diese hätten Daten, die sie an ausländische Behörden herausgeben müssen, selber auch gerne benutzt. Mit der Beibehaltung der geltenden Regeln hat sich der Bundesrat aber gegen den Willen der Kantone gestellt.

“Widmer-Schlumpf brüskiert die Kantone”, schreiben denn auch Der Bund und Tages-Anzeiger, und zitieren den St. Galler Rechtsprofessor Ulrich Cavelti, der die Haltung des Bundesrats als “schizophren” bezeichnet.

“Künftig müssten die kantonalen Steuerbehörden ihre ausländischen Kollegen unterstützen, wenn diese Amtshilfe bei Verdacht auf Steuerhinterziehung verlangen. Wenn sich dabei herausstelle, dass eine Person auch in der Schweiz hinterzogen habe, blieben ihnen jedoch die Hände gebunden.”

Die Schweiz auferlege sich mit dieser Haltung “eine unnötige Selbstbeschränkung”, wird zudem Andreas Huber-Schlatter in Tagi und Bund zitiert, der Sekretär der Finanzdirektoren-Konferenz (FDK) der Schweizer Kantone.

Widmer-Schlumpf beschwichtige in diesem Zusammenhang die Kantone “mit dem Hinweis, die Thematik bei der Revision des Steuerstrafrechts wieder aufzunehmen und deren Anliegen dann einzubeziehen”.

Die Amtshilfe bei Steuerdelikten soll künftig in einem Gesetz geregelt sein. Der Bundesrat hat am Mittwoch seinen Entwurf des Steueramtshilfegesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Das Gesetz soll den Vollzug der Amtshilfe regeln, welche die Schweiz aufgrund von Doppelbesteuerungs-Abkommen oder anderen Abkommen zum Informationsaustausch gewährt, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) mitteilte.

Der Bundesrat lehnt sich bei der Amtshilfe an den OECD-Standard an, nach dem Amtshilfe nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch in Fällen der Steuerhinterziehung zulässig ist.

Dies kommt einer Lockerung des Bankgeheimnisses gleich. Bei gestohlenen Daten leistet die Schweiz aber keine Amtshilfe.

Nicht eingetreten ist der Bundesrat auf den Wunsch der kantonalen Finanzdirektoren, ins Ausland gelieferte Daten auch selbst nutzen zu dürfen. Zur Durchsetzung des schweizerischen Steuerrechts dürfen solche Daten nur verwendet werden, wenn sie auch nach Schweizer Recht hätten beschafft werden können.

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