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“Die Regierung darf nicht verstummen”

Breites Lager gegen die Initiative: Abgeordnete Lustenberger (CVP), Heim (SP) und Genner (Grüne) vom Nein-Komitee. Keystone

Während Abstimmungskampagnen soll die Landesregierung ihre Meinung sagen dürfen, betont das überparteiliche Komitee gegen die Initiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda". Diese kommt am 1. Juni an die Urne.

Die Initiative, lanciert von der national-konservativen Rechten, beschneide die Kommunikation der Landesregierung (Bundesrat) und der Behörden vor Abstimmungen in einem starken Masse, hiess es.

Der Bundesrat soll sich gemäss dem Volksbegehren nur noch im Abstimmungsbüchlein – in dem auch die Gegner zu Wort kommen – und bei einer Stellungnahme des entsprechenden Ministeriums äussern dürfen.

Die Regierung soll sich danach aus dem Abstimmungskampf der Parteien zurückziehen und nicht mehr in die Debatten eingreifen dürfen.

Laut dem Nein-Komitee, in dem alle grossen Parteien ausser der Schweizerischen Volkspartei (SVP) vertreten sind, ziele die Initiative darauf hin, dem Stimmvolk wichtige Informationen vorzuenthalten und einem der wichtigsten Teilnehmer der politischen Debatte das Wort zu verbieten.

“Wir wollen dem Bundesrat nicht verbieten, sich zu äussern”, betonte der christlichdemokratische Nationalrat Ruedi Lustenberger. Die Verfassung garantiere dem Stimmvolk eine freie Meinungsbildung, betonte der Volksvertreter. Die Information aller Seiten sei nötig, um sich eine Meinung über Abstimmungsvorlagen zu machen.

Die Meinung der Regierung sei ein Teil dieser Informationen, betonte Lustenberger. Diese habe den verfassungsmässigen Auftrag, die Öffentlichkeit über ihre Aktivitäten zu informieren.

“Es ist nötig, dass der Bundesrat vor Abstimmungen objektiv, ausgewogen und verhältnismässig informiert.”

Indirekter Gegenvorschlag

“Die Initiative muss abgelehnt werden, weil sie klar übertrieben und geradezu gefährlich ist”, sagte der freisinnige Ständerat Didier Burkhalter. Dieser hatte einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, welcher vom Parlament gutgeheissen worden war.

Dieser Gegenvorschlag trit bei einer Ablehnung der Initiative in Kraft, falls dagegen nicht das fakultative Referendum ergriffen wird. Er anerkennt das Bedürfnis, dass es zu diesem Thema ein Gesetz braucht. Bisher stammten die Informationen im Vorfeld der Abstimmungen häufig aus internen Regelungen der Bundesverwaltung.

Doch im Gegensatz zur Initiative “knebelt der Gegenvorschlag den Bundesrat nicht, sondern bekräftigt die Wichtigkeit der Verbindung zwischen Stimmvolk und Behörden”, betonte Burkhalter. “Er basiert auf Vertrauen, nicht auf Misstrauen.”

Der Gegenvorschlag legt für den Bundesrat die Pflicht fest, vor Abstimmungen gemäss vier Prinzipien zu informieren: Vollständigkeit, Kontinuität, Objektivität und Verhältnismässigkeit. Der Bundesrat soll jedoch keine vom Parlament abweichende Position einnehmen dürfen.

Debatte um trügerische Kampagnen

Für das Nein-Komitee geht es auch darum, zu verhindern, dass private Gruppen mit grossen finanziellen Mitteln die Abstimmungskampagnen dominieren.

Die Initiative würde es “dem Wolf erlauben, in den Schafstall einzudringen”, sagte die sozialdemokratische Nationalrätin Bea Heim.

Wenn dem Bundesrat das Wort verboten würde, könnten einzelne Akteure die öffentliche Meinung mit trügerischen Kampagnen dominieren, ohne dass eine Instanz da wäre, die befähigt ist, die Meinung des Parlaments auf demokratische Art ins rechte Licht zu rücken.

Der Wolf ist in den Augen von Bea Heim die SVP, die einzige grosse Partei, die das Volksbegehren unterstützt. “Die 16 Millionen Franken, welche die SVP für die letzten nationalen Wahlen eingesetzt hat, sind eine Kostprobe, was eintreten könnte”, sagte sie.

Heim erinnerte jedoch auch an die Millionen, die der Dachverband der Schweizer Krankenkassen, Santésuisse, im Abstimmungskampf gegen die Initiative für eine Einheitskrankenkasse ausgegeben hatte.

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Volksinitiative

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Volksinitiative erlaubt den Bürgerinnen und Bürgern, eine Änderung in der Bundesverfassung vorzuschlagen. Damit sie zu Stande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Darauf kommt die Vorlage ins Parlament. Dieses kann eine Initiative direkt annehmen, sie ablehnen oder ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen. Zu einer Volksabstimmung kommt es…

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Klare Positon in der Aussenpolitik

Auf die Seite der Gegner der Initiative haben sich auch die Grünen geschlagen, auch wenn die Partei “zum Teil alles andere als erfreut ist über öffentliche Interventionen gewisser Regierungsvertreter”, wie Nationalrätin Ruth Genner betonte.

“Die Unterbindung der Informationstätigkeit des Bundesrats würde das Missverhältnis unter den zur Verfügung stehenden Mitteln der verschiedenen Interessengruppen deutlicher zeigen.”

Genner erinnerte auch daran, dass die Initiative im Umfeld der Gegner einer Öffnung der Schweiz entstanden sei. “Doch gerade, wenn es um Aussenpolitik geht, ist ein klarer Positionsbezug der Regierung nötig, der die positiven und negativen Auswirkungen einer gewissen Vorlage aufzeigt.”

swissinfo, Andrea Tognina
(Übertragen aus dem Italienischen: Christian Raaflaub)

Die Initiative “Volkssouveränität statt Behördenpropaganda” des Komitees “Bürger für Bürger” wurde im August 2004 mit rund 106’000 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht.

Sie will die Information der Regierung vor Abstimmungen auf einen kurzen Auftritt des für eine Vorlage verantwortlichen Bundesrats und auf die schriftlichen Abstimmungsunterlagen beschränken. Darin sollen die Argumente beider Seiten “ausgeglichen” dargelegt werden.

Über die Initiative entscheidet das Schweizer Stimmvolk im In- und Ausland am 1. Juni brieflich oder an der Urne. Da eine Volksinitiative immer eine Änderung der Bundesverfassung verlangt, sind das Volksmehr und das Ständemehr, also eine Mehrheit der Kantone, ausschlaggebend.

Die Volksinitiative wird vom Bundesrat und von der Mehrheit des Parlaments abgelehnt.

Letzten Februar hat das Stimmvolk des Kantons Uri eine kantonale Initiative der SVP deutlich verworfen, welche Aktivitäten der Kantonsregierung im Vorfeld von Abstimmungen verbieten wollte.

Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Die Bürger hätten ein Recht auf Meinungsbildung, sagte Bundespräsident Pascal Couchepin.

Deshalb müssten sie vor Abstimmungen auch die Meinung des Bundesrats kennen.

Dagegen befürwortet der Bundesrat den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative, der bei einem Nein zur Initiative in Kraft tritt.

In diesem verlangt das Parlament, dass die Regierung über eine Vorlage sachlich, transparent und verhältnismässig informiert. Aggressive Abstimmungspropaganda ist dem Bundesrat aber untersagt.

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