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Ein Raum ohne Grenzen: Das Schengen Abkommen

1985 beschlossen fünf EU-Staaten, untereinander einen Raum ohne Grenzen zu schaffen, den sogenannten Schengen Raum.

Mittlerweile sind alle Mitgliedstaaten, ausser Grossbritannien und Irland, Teil von Schengen. Die osteuropäischen Beitrittsländer erfüllen die hohen Schengen-Anforderungen noch nicht.

Es waren die fünf EU-Gründerstaaten Frankreich, Deutschland, Belgien, Luxemburg und die Niederlande, die nicht länger auf die anderen warten wollten und – ausserhalb der Europäischen Gemeinschaft – unter sich ein Abkommen schlossen.

Benannt nach der kleinen Stadt in Luxemburg, in der das Abkommen 1985 unterzeichnet wurde, einigten sich die fünf Länder auf den schrittweisen Abbau der Grenzkontrollen und eine verstärkte Zusammenarbeit, um die Aussengrenze besser absichern und den Drogenhandel, die organisierte Kriminalität und die illegale Einwanderung effektiver bekämpfen zu können. Angestrebt wird auch eine einheitliche Visa- und Asylpolitik.

Grossbritannien und Irland bleiben draussen

Im Laufe der Jahre wurde diese zwischenstaatliche Zusammenarbeit auf fast alle Mitgliedstaaten der EU ausgedehnt. Nicht beteiligt sind heute lediglich Grossbritannien und Irland.

Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde das Schengen-Abkommen 1999 in den Rechtsbestand der EU einbezogen. Der Schengen-Raum fällt seither unter den rechtlichen und institutionellen Rahmen der EU und untersteht der parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle.

Das Fahndungs-Schengen-Informationssystem (SIS), an das alle beteiligten Länder angeschlossen sind, ermöglicht die polizeiliche Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen über Grenzübertritte, Visa-Anträge und zur Fahndung ausgeschriebene Personen.

Osterweiterung vorerst ohne Schengen

Die zehn neuen Staaten, die mit der EU-Osterweiterung am 1.Mai zur Gemeinschaft hinzustossen, können bei Schengen vorerst nicht mitmachen. Keines von ihnen erfüllt die hohen Anforderungen bezüglich Grenzkontrolle. In Brüssel geht man davon aus, dass die ersten Neu-Mitglieder frühestens 2007 zum Schengen-Raum hinzukommen werden.

Das Schengen-Informationssystem (SIS) wäre ohnehin noch nicht für so viele Mitgliedstaaten einsatzbereit, wie der Union nach der Erweiterung angehören werden. Um ausreichende Kapazitäten zu schaffen, wird derzeit ein Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) entwickelt, dass bis 2007 bereit sein soll.

Dubliner Abkommen

Untrennbar mit Schengen verknüpft ist das Dubliner Asylabkommen von 1990, das eine Vereinheitlichung der Asylpolitik anstrebt.

Ziel des sogenannten Dubliner Abkommens ist es, innerhalb der EU jenen Staat zu bestimmen, der für die Behandlung eines Asylbegehrens zuständig ist. Hat der zuständige Staat ein Gesuch abgelehnt, kann der Asylsuchende innerhalb der EU kein weiteres Begehren mehr einreichen. Die kostspieligen Mehrfach-Asylgesuche sollen so vermieden werden.

Identifiziert werden abgewiesene Asylbewerber mittels der Eurodac-Datenbank, in der die Fingerabdrücke aller Asylsuchenden im Schengen-Raum gespeichert werden.

Norwegen und Island machen mit

Als einzige Nicht-EU Staaten gehören bisher Norwegen und Island seit 1996 zum Schengen-Raum.

Beide Länder gehören zur Nordischen Passunion, welche die Kontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen schon vor 50 Jahren aufgehoben hat. Seit 2001 finden zwischen der EU und Norwegen bzw. Island aufgrund des Schengen-Abkommen keine Grenzkontrollen mehr statt.

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