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Ständemehr

Bei Abstimmungen über Verfassungsänderungen ist neben dem Volksmehr auch das Ständemehr der 26 Kantone ausschlaggebend (Doppeltes Mehr). Das Ergebnis der Volksabstimmung in jedem Kanton gilt als dessen Standesstimme (Ja/Nein).

Die Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden haben je eine halbe Standesstimme. Es gibt keine Abstimmung, bei der nur das Ständemehr allein erforderlich wäre.

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