Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

CH/BVGER: Swissmedic muss Praxis bei Medikamenteninformation ändern

Bern (awp/sda) – Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic muss seine Praxis bei der Publikation von Arzneimittel-Informationen ändern. Laut Bundesverwaltungsgericht geht es nicht an, dass Hersteller zum Abschluss teurer Verträge mit Privatfirmen gezwungen werden.
Hersteller von Arzneimitteln sind verpflichtet, die Informationen zu ihrem Präparat in gedruckter und elektronischer Form zu publizieren. Als Publikationsforum lässt Swissmedic bis anhin lediglich das Arzneimittel-Kompendium der Galenica-Tochter Documed zu, für Patienteninformationen zudem seit 2008 die Firma ywesee.
Die Publikation der Fach- und Patienteninformationen über die beiden Firmen ist kostenpflichtig. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun einer Lausanner Firma Recht gegeben. Sie hatte die von Swissmedic angeordnete Publikation über das “Duopol” angefochten.
Die Firma hatte unter anderem argumentiert, dass die Praxis von Swissmedic zu einer Verteuerung der Arzneimittel führe. Das Bundesverwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass Swissmedic die Hersteller nicht verpflichten darf, die Informationen zu ihrem Präparat über die beiden fraglichen Anbieter zu verbreiten.
In Ermangelung einer klaren gesetzlichen Grundlage gehe es nicht an, dass Swissmedic Firmen zum Abschluss eines teuren Vertrages mit Dritten verpflichte, deren Tarifgestaltung nicht staatlich kontrolliert sei. Die gegenwärtige Praxis von Swissmedic sei zur Erfüllung der Informationspflicht weder geeignet noch notwendig.
Durch den Vertragszwang werde zudem die Wirtschaftsfreiheit der Herstellerfirmen beeinträchtigt. Mit der wachsenden Zahl staatlicher Aufgaben und ihrer zunehmenden Delegation an Private könne das aktuelle Prozedere von Swissmedic nicht toleriert werden.
Es sei nicht einsehbar, weshalb Swissmedic die Informationen nicht selber publiziere, zumal es ihr gesetzlich erlaubt sei, dafür auch eine Entschädigung zu verlangen. Der Entscheid kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Wie Swissmedic am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mitteilte, wird das Urteil nun analysiert. Swissmedic behalte sich einen Weiterzug ans Bundesgericht vor, weil man die Publikation der Arzneimittelinformation als sehr wichtig für die Arzneimittelsicherheit erachte.(Urteil C-6885/2008 vom 17.6.2011)

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft