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CH/Kartellrecht: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu Gesetz-Revision (AF)

(Ganze Meldung umfassend ergänzt und neu geschrieben)
Bern (awp/sda) – Der Bundesrat will mit der Verschärfung des Kartellrechts vorwärts machen. Er hat Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann ermächtigt, zu den verschärften Verbotsbestimmungen für horizontale und vertikale Wettbewerbsabsprachen eine Vernehmlassung durchzuführen.
Der Bundesrat sieht in einem schärferen Kartellgesetz (KG) ein Instrument, um im Zusammenhang mit dem starken Franken die Importeure zu zwingen, die Währungsvorteile weiterzugeben. Er hat deshalb Mitte August die Überarbeitung von Artikel 5 des Kartellgesetzes in Aussicht gestellt.
Horizontale Preis-, Mengen- und Gebietsabreden sowie vertikale Preisbindungen und Gebietsabschottungen sind schon heute verboten. Wie das EVD in einem Communiqué schreibt, soll das Verbot in Zukunft aber an der Form der Abrede anknüpfen und nicht mehr an deren wirtschaftlichen Auswirkungen.
Im Gegensatz zu heute soll die Wettbewerbskommission (WEKO) damit nicht mehr zusätzlich beweisen müssen, dass die Abrede erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen zur Folge hat.
Absprachen sollen aber nicht generell verboten werden. Sonst würden auch Fälle einer volkswirtschaftlich effizienten Zusammenarbeit zwischen Unternehmen verhindert. Der Bundesrat will deshalb Rechtfertigungsgründe vorsehen.
Seiner Auffassung nach sollen namentlich die Festlegung von Mindest- und Festpreisen sowie die Aufteilung von Vetriebsgebieten im Rahmen selektiver Vertriebssysteme im Einzelfall zulässig bleiben, wenn sie aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt sind.
Rechtfertigungsgründe sollen neu vom Unternehmen nachgewiesen werden, das davon profitieren will. Der Bundesrat will in einer Verordnung oder Bekanntmachung konkretisieren, in welchen Fällen Absprachen zwischen Firmen aus Effizienzgründen akzeptiert werden sollen.
Die Meinungen der Wirtschaftsverbände und Parteien zu den geplanten Gesetzesänderungen wird das EVD im Rahmen einer konferenziellen Vernehmlassung Anfang Oktober einholen.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Bundesrat eine Vernehmlassung über eine neue Formulierung von Artikel 5 durchführt. Mitte 2010 stellte er zwei Varianten zur Diskussion. Beide stiessen aber auf Kritik, so dass der Bundesrat beschloss, diese nicht weiterzuverfolgen.
Der Bundesrat stellte in der Vernehmlassung von Mitte 2010 sowie in einer Vernehmlassung vom März 2011 auch andere mögliche Elemente einer Kartellgesetzrevision zur Diskussion. Unter anderem schlug er vor, die Unabhängigkeit der WEKO zu stärken. Sie sollte nur noch die Untersuchungen führen und danach einen Antrag an ein neu zu schaffendes Bundeswettbewerbsgericht stellen. Dieser Vorschlag stiess in der Vernehmlassung auf breite Ablehnung.
Letzten März schickte die Regierung auf Druck des Parlaments zudem ein neues Sanktionsregime in die Vernehmlassung. Welche Konsequenzen der Bundesrat aus den Resultaten der Anhörung zieht, ist noch nicht bekannt.
Ziel des Bundesrats ist es, auf Basis der Resultate all dieser Vernehmlassungen die zweite Revision des Kartellgesetzes zu zimmern. Volkswirtschaftsminister Schneider-Ammann betonte im August, dass er den ordentlichen Weg der Gesetzgebung beschreiten will.
Eine dringliches Vorgehen in der Frage des Verbots von vertikalen und horizontalen lehnte der Bundesrat ab. Auch das Parlament verwarf die Forderung der linken Parteien, die Revision mittels dringlichem Recht durchzuführen.
Das Kartellgesetz wurde 1995 eingeführt. Bereits wenige Jahre später wurde eine erste Revision eingeleitet. Die heutigen Regeln traten im April 2004 im Rahmen der ersten KG-Revision in Kraft. Experten forderten aber schon damals eine weitere Revision.

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