Der oberste Datenschützer der Schweiz will die Datensammelwut des Internetriesen Google eindämmen. Internet-Applikationen und Angebote, welche Persönlichkeitsrechte gefährden, will er bewilligungspflichtig machen.
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“Heute werden Dienste angeboten, die vom kleinstmöglichen Persönlichkeitsschutz ausgehen. Es muss umgekehrt funktionieren”, forderte der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür in einem Interview mit der Zeitung “Sonntag” und verlangt ein entsprechendes Gesetz.
Wer im Netz Dienste anbiete, müsse doch eigentlich davon ausgehen, dass die Leute den grösstmöglichen Persönlichkeitsschutz wollten.
Thür betonte, das Gesetz sei nicht nur für Google, sondern für alle IT-Applikationen nötig. Jeder, der mit persönlichkeitsgefährdenden Applikationen auf den Markt gehe, müsse sich zertifizieren lassen.
Der Datenriese Google hat während dreier Jahre bei Kamerafahrten für seinen Kartendienst “Street View” private Daten aus drahtlosen Computernetzen (WLAN) gesammelt. Dabei wurden Ausschnitte aus E-Mails und Homepages gespeichert – versehentlich, wie Google erklärte.
Davon ist Thür nicht überzeugt . Er will auch auf europäischer Ebene eine Gegenposition etablieren: “Wir haben mit den europäischen Datenschutzbehörden Kontakt aufgenommen, um das Vorgehen zu koordinieren.”
Er verlangt von Google, dass gesammelten Daten nun zur Verfügung gestellt würden, damit Experten analysieren könnten, was genau passiert und was aufgezeichnet worden sei.
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