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Begehrte Schweizer Rechts-Mediziner

Die Rechts-Medizin arbeitet bei der Identifikation häufig mit DNA-Analysen. Keystone Archive

Das neugebildete Schweizer Team zur Identifizierung von Opfern im Katastrophenfall (DVI) könnte auch im Ausland zum Einsatz kommen. Für solche Ausland-Missionen muss aber die Finanzierung gesichert werden. Chile hat vor kurzem eine Anfrage eingereicht.

Der chilenische Justizminister Gomez Urrutia hat die Schweiz um Hilfe gebeten. Experten vom gerichtsmedizinischen Institut in Genf sollen die Leichen von Gefangenen identifizieren, die unter dem Regime von Ex-Diktator Pinochet verschwunden waren.

Die Anfrage an Genf ist kein Zufall. Denn Mitglieder des gerichtsmedizinischen Instituts der Universität Genf sind wiederholt ins Ausland – insbesondere in den Nahen Osten – gerufen worden, um Opfer zu identifizieren.

Unabhängige Fachleute geschätzt

Für Romano La Harpe, den Vizedirektor des Genfer Instituts, wird die Arbeit unabhängiger Gerichtsmediziner in vielen Ländern als Garantie für Professionalität gesehen, vor allem in solchen Ländern, in denen das Vertrauen in die lokalen Behörden gering ist. Im Übrigen haben auch Kriminalisten und Gerichtsmediziner anderer Kantone schon an Auslandsmissionen in Bosnien, im Kosovo und in Ost-Timor teilgenommen.

Aber ausgerechnet dort, wo ihre Präsenz wegen der hohen Anzahl schweizerischer Opfer – wie beim Massaker in Luxor oder beim Flugzeugabsturz in Halifax – besonders angebracht gewesen wäre, gab es praktisch keine eidgenössischen Experten.

Und dies aus einem ganz einfachen Grund: Für einen solchen Auslandeinsatz ist eine national organisierte Einheit notwendig. Doch diese existierte damals noch nicht. Denn auch für die Identifizierung von Opfern im Katastrophenfall gelten die heiligen Regeln des Föderalismus. Demnach ist jeder Kanton für sein eigenes Hoheitsgebiet verantwortlich. Dies erklärt, warum 1990 beim Absturz der Alitalia-Maschine in Stadelberg die Zürcher Behörden – und keine landesweite Institution – die Identifizierung der Opfer vornahm.

Doch die Situation hat sich seither geändert. Auch die Schweiz kann inzwischen auf ein eigenes DVI-Team (Desaster Victim Identification) zählen, wie Stephan Gussmann, Chef der Abteilung Kriminalpolizeiliche Zentralstellendienste im Bundesamt für Polizei, bestätigt. Es handelt sich um eine Equipe von 100 Personen – darunter Polizisten, Gerichtsmediziner und Zahnärzte.

Für den Einsatz in der Schweiz bereit

Zum jetzigen Zeipunkt kann das DVI-Team aber nur bei Katastrophen in der Schweiz intervenieren. «Für allfällige Auslandeinsätze ist die Finanzierungsfrage noch zu klären», sagt Christoph Markwalder vom gerichtsmedizinischen Institut in St.Gallen. Bei nationalen Katastrophen müssen die Kantone bezahlen, bei einem Auslandeinsatz müsste der Bund an die Kasse. Markwalder ist überzeugt, dass das Geld fliessen würde, auch wenn im Moment die Einrichtung der nationalen Koordinationsstelle noch nicht abgeschlossen ist. Ein Einsatz des DVI-Teams in Chile scheint somit nicht ausgeschlossen.

Wichtige Indentifizierung von Toten

Die Notwendigkeit einer schnellen Katastrophenhilfe ist nicht nur zur Rettung von Überlebenden nötig, sondern auch für die Identifizierung von Toten. «Bei Unfällen im Ausland wollen die Familien die Leichen ihrer Angehörigen umgehend nach Hause überführen», erklärt Ullrich Zollinger vom gerichtsmedizinischen Institut in Bern. «Eine schnelle Identifizierung ist zudem nötig, um das Risiko von Vertauschungen möglichst gering zu halten». Er erinnert an das Massaker von Luxor, als Botschaftsangehörige nur auf Grundlage von Dokumenten und Pässen die Identifizierung vornahmen und es zu Verwechslungen kam.

Dass schnell Fehler passieren können, zeigt auch ein Fall aus den 80-er Jahren in Spanien. Bei einem Flugzeugabsturz verloren 120 Passagiere ihr Leben, darunter 80 Personen aus Südamerika, die anderen waren Europäer. Die Familienangehörigen aus Südamerika, die zur Identifizierung gekommen waren, liessen die Leichen sofort in die Heimat überführen. Sie hatten erklärt, die Opfer mit Sicherheit zu erkennen. Doch Gerichtsmediziner stellten bei der Identifizierung der übrigen Leichen fest, dass sich 40 südamerikanische Familien geirrt hatten.

Vom digitalen Fingerabdruck bis zur DNA-Analyse

Um die Identität von Opfern möglichst zweifelsfrei zu erkennen, stehen den Experten mehrere Instrumente zur Verfügung. Es gibt den digitalen Fingerabdruck – eine Methode, die nur funktioniert, wenn die jeweilige Person erkennungsdienstlich durch die Polizei erfasst wurde. Dann gibt es die Zahnanalyse. Sie basiert auf Röntgenbildern, die von den Zahnärzten der Opfer geliefert werden müssen. «Immer häufiger wird aber die DNA-Analyse angewandet» , erklärt Romano La Harpe, «dafür brauchen wir eine Blutprobe von Familienangehörigen des Opfers.»

Aber selbst die DNA-Analyse hat ihre Grenzen: In stark verwesten Leichen findet sich keine Zellkern-DNA, die eine sichere Identifizierung erlaubt. «Im Fall von Chile müsste man es mit der Analyse von mitochondrialer DNA versuchen. Dies befindet sich auch in mehrere Jahrzehnte alten Leichen,» meint der Genfer Gerichtsmediziner Harpe. Die nicht leicht zu erfüllende Voraussetzung sei aber, über natürliche Bestandteile (Blut, Haut) von Familienangehörigen zu verfügen. Nur so sei ein einwandfreier Vergleich möglich.

Fabio Mariani

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