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Debatte über Abtreibungsvorlage vertagt

Der Ständerat hat den Entscheid über eine Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch verschoben. Er nahm einen Rückweisungsantrag von Samuel Schmid an, der ein Hilfskonzept und eine Koordinierung mit der Volksinitiative "Für Mutter und Kind" verlangt.

Die Eintretensdebatte wurde am Dienstag (20.06.) im Ständerat lange und heftig geführt. Die Kleine Kammer des Schweizer Parlaments, musste als Zweitrat zu der schon 1998 vom Nationalrat beschlossenen Fristenlösung von 14 Wochen Stellung nehmen.

Die Beratung der Fristenlösung solle mit der Beratung der zu Stande gekommenen Volksinitiative «Für Mutter und Kind» koordiniert werden, die ein Abtreibungsverbot verlangt, begründete Schmid seinen Rückweisungsantrag an die ständerätliche Kommission.

Die von der Kommission vorgeschlagene Lösung trage dem Schutz des Lebens zu wenig Rechung; es sei eine vertieftere Rechtsgüterabwägung und die Erarbeitung eines umfassenden Hilfs- und Präventionskonzeptes nötig.

Darüber hinaus sei es untragbar, einen Entscheid fällen zu müssen, solange die Position der Regierung noch nicht bekannt sei, unterstützte ihn Christine Beerli (FDP/BE).

Für Kommissionspräsident Dick Marty (FDP/TI) ist es hingegen unverantwortlich, das Thema nach jahrzehntelanger Diskussion im Volk und im Parlament nochmals zu verschieben, wie er sagte. Die Positionen seien bezogen und das Thema vertieft geprüft worden. Die geltende Indikationslösung sei zu einer reinen Alibiübung verkommen.

Trotz diesem Einwand wurde der Rückweisungsantrag von Samuel Schmid schliesslich gutgeheissen – mit 25 zu 18 Stimmen.

Justizministerin Ruth Metzler wies in der Eintretensdebatte darauf hin, dass der Staat habe eine Schutzpflicht für das menschliche Leben habe. Die Regierung sei deshalb für eine Fristenlösung mit obligatorischer Beratung, wie sie die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) vorschlägt, oder allenfalls eine erweiterte Indikationenlösung.

Die Kommission des Ständerats befürwortet eine Fristenlösung von 14 Wochen. Eine Beratung soll freiwillig sein, aber der Arzt muss die Frau auf die Möglichkeit einer Beratung hinweisen. Der Nationalrat hatte sich bereits im Oktober 1998 für den Übergang zur Fristenlösung entschieden.

Nach geltendem schweizerischen Strafrecht ist der Schwangerschaftsabbruch nur aus medizinischen Gründen erlaubt, wenn das Leben der Mutter anders nicht gerettet werden kann. Allerdings wird bereits heute in vielen Kantonen eine liberalere Praxis angewandt.

swissinfo und Agenturen

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