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Dublin-Abkommen: Gute Zusammenarbeit

Das Bundesamt für Migration (BFM) zieht drei Monate nach Inkrafttreten von "Dublin" eine positive Bilanz. Gemäss diesem Abkommen ist jener Staat für die Behandlung eines Asylgesuchs zuständig, in dem das erste Gesuch eingereicht wurde.

Die Schweiz hat von Dezember 2008 bis Ende März im Rahmen des Dublin-Abkommens 140 Asylsuchende an andere Dublin-Staaten überstellt. Insgesamt stellte sie 997 Übernahme-Ersuchen.

«Die Schweiz konnte bisher deutlich mehr Personen in andere Dublin-Staaten überstellen (…) als sie übernehmen musste», so das BFM.

Von den rund 1000 Übernahmeersuchen steht bei 355 noch eine Antwort aus, 78 Anfragen wurden abgelehnt. Bei 564 Personen, deren Überstellung von einem Dublin-Staat gutgeheissen wurde, sind neben den bereits ausgeschafften 140 Asylsuchenden 424 Überstellungen «in die Wege geleitet», teilte das BFM mit.

Im Gegenzug erhielt die Schweiz von anderen Dublin-Staaten 52 Ersuchen um Übernahme. Sie stimmte 39 Anfragen zu, zehn lehnte sie ab und drei sind hängig. Sieben Asylsuchende wurden bereits in die Schweiz überstellt.

Das Dublin-Abkommen will der häufigen Praxis vorbeugen, wonach Asylsuchende bei negativem Bescheid in einem europäischen Land im jeweils nächsten von neuem Anträge stellen.

swissinfo und Agenturen

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