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Im Jahr 2005 hat Gesundheitsminister Pascal Couchepin die Komplementärmedizin aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gekippt. Seither müssen die Kassen die Kosten für Behandlungen ausserhalb der Schulmedizin nicht mehr übernehmen.

Im September 2005 wurde die Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin eingereicht. Im Herbst 2008 zogen die Initianten das Volksbegehren zurück, da sich das Parlament auf einen etwas weniger weit gehenden Gegenvorschlag einigen konnte.

Der Gegenvorschlag kommt am 17.Mai vors Volk. Es handelt sich um eine Verfassungsänderung, welche die bei breiten Bevölkerungskreisen beliebte Komplementärmedizin in der Verfassung verankern will.

Konkret sollen Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin, Phytotherapie und Neuraltherapie wieder in den Leistungskatalog der Krankenkassen-Grundversicherung aufgenommen werden, falls diese Therapieformen von Schulmedizinern mit Zusatzausbildung praktiziert werden.

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