Katzen ja – Hunde nein
Katzen sind auch im Gefängnis des Menschen liebstes Haustier. Die Bewilligungen in den Strafanstalten sind jedoch sehr unterschiedlich geregelt.
In der Frauen-Strafanstalt in Hindelbank (BE) tummeln sich zur Zeit vier oder fünf Katzen, sagt Direktionsassistent Erich Kobel. Daneben gebe es Meerschweinchen und auch Vögel seien denkbar. «Einmal hielt eine Insassin sogar einen Leguan», berichtet Kobel. Hunde dagegen kämen nicht in Frage, da sie mehr Aufmerksamkeit und auch Auslauf bräuchten.
Grundsätzlich könne jede Insassin in Hindelbank einen Antrag zur Haustierhaltung stellen. Falls nichts dagegen spreche, werde dieser ohne weiteres bewilligt. Bewilligungen würden erteilt, wenn in der betreffenden Wohngruppe nicht bereits eine Überpopulation an Haustieren bestehe. Gemäss Kobel muss sich die Antragstellerin zudem gut um das Tier kümmern können.
«Götti» organisieren
Auch im Massnahmen-Zentrum St. Johannsen in Le Landeron (NE) haben Eingewiesene die Möglichkeit, Haustiere zu halten. Es gibt jedoch Grenzen in der Grösse, wie Thomas Ingold, stellvertretender Leiter, sagte.
Mit den Besitzern werde ein Vertrag abgeschlossen. Die Männer – in der Regel wegen Tötungsdelikten oder Sexualdelikten verurteilt – müssten die Tierarztkosten sowie die obligatorische Kastration und das Futter selbst berappen. Weiter müssen die Insassen die Tiere artgerecht halten und einen «Götti» suchen, der sich bei ihrer Abwesenheit um die Tiere kümmert. Neben den Haustieren gibt es in dem Zentrum auch einen Streichelzoo, unter anderem mit Wollschweinen und Zwerggeissen.
Hygiene problematisch
Gemäss Peter Grünig, Adjunkt Vollzug, sind in der Strafanstalt Lenzburg aus Gründen der Hygiene und des Tierschutzes nur Kanarienvögel zugelassen. Keine Haustiere dürfen die neu eingewiesenen Insassen der interkantonalen Strafanstalt Bostadel in Menzingen (ZG) halten. Früher sei die Haltung von Wellensittichen und Sittichen zugelassen gewesen. Dies sei nun abgeschafft worden, sagte eine Sprecherin. Zu oft habe es Probleme mit der Sauberkeit und der artgerechten Haltung gegeben.
Therapeutische Wirkung
Thomas Ingold vom Massnahmenzentrum St. Johannsen hebt die positiven Auswirkungen von Haustieren auf die Insassen hervor. Es sei die Erkenntnis gewonnen worden, dass Haustiere einen positiven Einfluss auf die Insassen hätten. «Ein fast aggressiver Menschen kann mit einem Haustier Ruhe finden und ganz andere Seiten zeigen», sagt Ingold.
Auch in der Strafvollzuganstalt Hindelbank sind Haustiere vor allem aus therapeutischen Gründen willkommene Gäste. Die Insassinnen seien oft in schwierigen Lebenssituationen erklärt Kobel. «Tiere haben besonders auf Menschen, die sich isolieren und misstrauisch sind, eine gute Wirkung». Er habe schon von wahren Wundern gehört.
Dem stimmt auch Nico Bischoff, der leitende Psychologe des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes des Kantons Zürich, zu. Gerade im Gefängnis sei der Sinn des Lebens für viele Menschen in Frage gestellt. Haustiere seien eine Sinn stiftende Aufgabe. Es sei positiv, dass sich die Gefängnisinsassen nicht nur auf sich selber konzentrierten, sondern auch um ein anderes Wesen kümmerten, sagt Bischoff.
swissinfo und Daniela Siegrist (sda)
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