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Ostschweizer fühlen sich benachteiligt

Gleich drei Regierungsmitglieder empfingen die Ostschweizer-Delegation. Zugeständnisse machten sie allerdings keine. Keystone

Die Ostschweizer Kantone wollen den Standort für das Bundesverwaltungs-Gericht nicht akzeptieren. Eine Delegation des Bundesrats nahm am Montag die Unzufriedenheit der Ostschweizer Kantone zur Kenntnis.

Vor gut einem Jahr hatte das Schweizer Volk die Justizreform gutgeheissen. Damit verbunden ist nun die Einführung zweier erstinstanzlicher Bundesgerichte. Mit dem Argument Dezentralisierung wurden diese ausgeschrieben. Zuschlag für das neue Bundesstrafgericht erhielt vor wenigen Tagen der Kanton Aargau. Die Begründung: Bei einem dezentralen Standort müssten Häftlinge und Anwälte quer durch die Schweiz transportiert werden.

Umstrittener war jedoch der Entscheid der Schweizer Regierung das neue Bundesverwaltungs-Gericht mit seinen rund 250 Arbeitsplätzen in Freiburg anzusiedeln. Die Begründung für den Standort Freiburg war die zentrale Lage, die Nähe zur zweisprachigen Universität mit einer «hervorragenden » Rechtsfakultät, so das Justizministerium.

Eine ganze Region desavouiert

Dieser Entscheid löste in der Ostschweiz einen Sturm der Entrüstung aus. Eine ganze Region werde desavouiert, lautete der Grundtenor. Von einem neuen Röstigraben ist die Rede. Und die Idee, mit einer Dezentralisierung die föderalistische Struktur zu fördern, werde mit diesem Entscheid nicht verwirklicht.

Wie die Bundeskanzlei nun im Anschluss an eine Aussprache zwischen Ostschweizer Regierungsvertretern und einer Dreierdelegation des Bundesrats unter der Leitung von Bundespräsident Moritz Leuenberger mitteilte, steht eine Wiedererwägung des Standortentscheids durch die Landesregierung nicht auf der Traktandenliste.

Laut Bundeskanzlei hatten die Regierungsvertreter aus der Ostschweiz an der Aussprache den Mangel an Sensibilität kritisiert, der gegenüber den Anliegen aus dem östlichen Landesteil herrsche. Dies verletzte die Befindlichkeit der örtlichen Bevölkerung.

Noch kein «Ostschweizer Röstigraben»

«Eine andere regionale Verteilung hätte vielleicht den Forderungen und Wünschen – im Sinne der Konkretisierung eines bestimmten Föderalismus-Verständnisses – eher entsprochen», ist Peter Hänni, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg und Vize-Direktor des Institutes für Föderalismus, überzeugt. Doch auch der Entscheid Freiburg sei auch im Sinne des Föderalismus gewesen – unter anderem ja ein Entscheid für die Zweisprachigkeit.

Die Gefahr eines zweiten Röstigrabens schätzt Peter Hänni als gering ein. Klar, wenn eine Region ständig benachteiligt werde, dann könnten solche Gräben aufgerissen werden. Dies sei im Falle Ostschweiz noch nicht soweit. Es komme sicher aber darauf an, wie weitere Entscheide gefällt würden.

Lobbyieren im Parlament

In der Ostschweiz scheint der Unmut jedoch gross zu sein. 16’000 Unterschriften brachten Kantonsvertreter nach Bern, um für ein Bundesgericht in der Ostschweiz zu plädieren. Einem Landesteil, der schlecht an Neat und Bahn 2000 angebunden ist. Einem Landesteil, dem eine Landesausstellung abgelehnt wurde. Einem Landesteil, in dem mehr als eine Million Menschen lebt – jeder fünfte Deutschschweizer, jede fünfte Deutschschweizerin.

Sie alle, Politikerinnen und Prominenz inbegriffen, hoffen nun auf das Parlament, das die Entscheide der Regierung noch rückgängig machen kann. Das Lobbyieren in den Wandelhallen des Bundeshauses ist im Gang.

Rebecca Vermot und Agenturen

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