Presseschau vom 10.07.2003
Einbürgerungen via Urnenentscheid verstossen gegen die Verfassung. Die beiden Bundesgerichts-Entscheide schlagen sich in den Kommentarspalten nieder.
Die im luzernischen Emmen und anderen Gemeinden herrschende Einbürgerungs-Praxis ist nicht legal. Auch die Stadtzürcher SVP-Initiative «Einbürgerungen vors Volk» wurde als verfassungswidrig gebrandmarkt.
Die Genfer LE TEMPS titelt deshalb klar und unmissverständlich: «Naturalisations soumises au souffrage populaire: c’est terminé!»,und «Non à la tyrannie du vote populaire».
Mit weniger Schlagworten sagt die NEUE LUZERNER ZEITUNG dasselbe: «Die Einbürgerungsverfahren dürften in vielen Schweizer Gemeinden schon bald vom Volk weg hin zu Kommissionen und Behörden verschoben werden.»
Die NLZ fragt, ob denn damit dem Volk Rechte entzogen werden und hat auch gleich die Antwort parat: «Ja, doch in einem vertretbaren Rahmen. Denn Menschen allein auf Grund ihrer Herkunft nicht einzubürgern ist auf Dauer nicht akzeptierbar».
Unschweizerisches Verdikt?
In dieselbe Kerbe haut die BASLER ZEITUNG: «So ‚unschweizerisch‘ das Lausanner Verdikt anmuten mag, so notwendig war es, um einer weiteren ‚Verpolitisierung‘ des Schweizer Bürgerrechts den längst fälligen Riegel zu schieben».
Endlich liege ein Verdikt zu dieser Problematik vor, um das sich die Politik über Jahre hinweg gedrückt habe, freut sich die BERNER ZEITUNG: «Es ist jetzt Aufgabe der betroffenen Kommunen und Kantone, den Rüffel aus Lausanne ernst zu nehmen und mit der Änderung ihrer Einbürgerungsreglemente vorwärts zu machen».
Für die NEUE ZÜRCHER ZEITUNG ist es im Grunde genommen eine Selbstverständlichkeit, dass staatliche Entscheidungen wie die Einbürgerung gewissen Rechtsprinzipien genügen müssen und nicht in völliger politischer Freiheit zu fällen seien. Denn: «Ginge es um (bisherige und nicht künftige) Schweizer, so stünden in analogen Fällen die Schranken der Demokratie wohl ausser Diskussion».
Rechte und Pflichten
Mittlerweile habe aber bei einigen Leuten (auch Schweizern) die Ansicht Raum gewonnen, dass es keine Frage der Geburt oder der Abstammung oder der richtigen Gesinnung sein kann, ob jemand Bürger irgend eines Landes werden könne, zeigt sich die AARGAUER ZEITUNG überzeugt.
«Das Schweizer Bürgerrecht umfasst Rechte, auch Pflichten, keinesfalls aber Gesinnungen.»
Dieser Ansicht ist auch der Berner BUND: «Das Bundesgericht hat nun dafür gesorgt, dass das Bürgerrecht weiterhin einen hohen Wert behält und nicht verteilt wird wie in einer Bananenrepublik».
Der TAGES ANZEIGER bezeichnet jene, die nun jammerten, dass das Volk und sein heiliger Wille missachtet werde als «Heuchler und Falschmünzer».
Diese wollten die Grundrechte von Menschen vermindern, die unsere Mitbürger werden möchten. Wer sich nach diesen Entscheiden zu den Verlieren zähle, meint der TAGI, dem sei in Erinnerung gerufen: «Die Grundrechte gelten für jeden – also auch für ihn. Es könnte ja sein, dass auch er einmal froh ist, sich auf das Willkürverbot berufen zu dürfen».
swissinfo, Etienne Strebel
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